Dies ist eine Demo-Seite für den Participaite-Pilot – keine offizielle Seite des Landes Schleswig-Holstein.

Willkommen im Landesportal

Hier finden Sie Informationen zu den digitalen Verwaltungsdienstleistungen des Landes, aktuelle Mitteilungen der Landesregierung und zentrale Anlaufstellen für Bürgerinnen und Bürger. Das Portal wird kontinuierlich ausgebaut, um Verwaltungsangelegenheiten einfacher und barrierefreier zu gestalten.

Hinweis zur Erreichbarkeit. Die Bürgerservicestellen der Kreisverwaltungen sind im laufenden Monat zu den gewohnten Öffnungszeiten geöffnet. Aufgrund hoher Anfrageaufkommen bei Pass- und Ausweisangelegenheiten empfehlen wir eine vorherige Terminvereinbarung über das Online-Terminbuchungssystem.

Häufig genutzte Dienstleistungen

Wohngeld beantragen

Antragstellung und Leistungsberechnung für einkommensabhängige Zuschüsse zu den Wohnkosten.

Personalausweis verlängern

Zuständigkeiten, benötigte Unterlagen und Bearbeitungsdauern der Meldebehörden im Überblick.

Führungszeugnis anfordern

Online-Antragstellung über das Bundesamt für Justiz unter Angabe einer Verwendungsberechtigung.

Teilhabeleistungen

Informationen zu Eingliederungshilfen, Pflegeleistungen und Beratungsstellen im Bereich Inklusion.

Über dieses Portal

Die Verwaltungen der Länder und Kommunen stehen vor der Herausforderung, komplexe rechtliche Sachverhalte an Bürgerinnen und Bürger verständlich zu vermitteln. Fachbegriffe aus dem Sozialgesetzbuch, der Gemeindeordnung oder des Ausländerrechts sind für Betroffene häufig schwer zu durchdringen. Das Landesportal verpflichtet sich deshalb den Grundsätzen barrierefreier und inklusiver Kommunikation nach dem Behindertengleichstellungsgesetz sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0).

Alle Inhalte dieses Portals können über die Schaltfläche „Einfache Sprache" in eine vereinfachte Variante übertragen werden. Die Übersetzung erfolgt automatisiert und berücksichtigt Regeln der Leichten Sprache: kurze Sätze, Verzicht auf Fremdwörter, anschauliche Formulierungen. Der ursprüngliche Text bleibt rechtsverbindlich.