Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ist ein Grundrecht. Die Landesregierung verfolgt das Ziel, Zugangshürden für Menschen mit Beeinträchtigungen systematisch abzubauen und eine diskriminierungsfreie Teilhabe in allen Lebensbereichen sicherzustellen.
Maßgebliche Grundlage der Inklusionspolitik bildet die UN-Behindertenrechtskonvention, die seit ihrer Ratifizierung im Jahr 2009 unmittelbar geltendes Recht darstellt. Auf Landesebene konkretisiert das Behindertengleichstellungsgesetz die Verpflichtung öffentlicher Stellen zur Herstellung von Barrierefreiheit. Die Barrierefreie- Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) regelt die Zugänglichkeitsanforderungen an digitale Verwaltungsangebote.
Die Eingliederungshilfe nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch umfasst Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur sozialen Teilhabe sowie zur Bildung. Antragsberechtigt sind Menschen mit wesentlichen körperlichen, geistigen, seelischen oder Sinnesbeeinträchtigungen. Die Leistungsgewährung erfolgt personenzentriert auf Grundlage eines individuellen Teilhabeplanverfahrens.
Assistenzleistungen unterstützen die selbstbestimmte Lebensführung in den eigenen vier Wänden, bei der Erwerbstätigkeit und bei der Freizeitgestaltung. Die Ausgestaltung richtet sich nach dem individuellen Bedarf und kann von stundenweiser Begleitung bis zur Rund-um-die-Uhr-Assistenz reichen.
Werkstätten für behinderte Menschen bieten Menschen, die aufgrund ihrer Beeinträchtigung nicht, noch nicht oder noch nicht wieder auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt beschäftigt werden können, die Möglichkeit einer angemessenen beruflichen Bildung und Beschäftigung. Alternative Beschäftigungsformen wie Inklusionsbetriebe und das Budget für Arbeit gewinnen zunehmend an Bedeutung.
Landesweit stehen unabhängige Beratungsstellen für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige zur Verfügung.
Kostenfreie Beratung zu Leistungen der Rehabilitation und Teilhabe in den regionalen EUTB-Stellen.
Anlaufstelle für Beschwerden, Anregungen und Vermittlung zwischen Bürgerinnen, Bürgern und Behörden.
Unterstützung für Arbeitgeber bei der behinderungsgerechten Gestaltung von Arbeitsplätzen sowie Kündigungsschutzverfahren.