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Amtsblatt

Das amtliche Verkündungsblatt der Hansestadt

Das Amtsblatt der Hansestadt Musterstadt ist das amtliche Verkündungsblatt der Stadt. Satzungen, Verordnungen und alle anderen Bekanntmachungen, für die die Hauptsatzung diese Form vorschreibt, werden hier rechtsverbindlich veröffentlicht. Das Amtsblatt erscheint in der Regel alle zwei Wochen am Freitag; bei Bedarf werden Sonderausgaben herausgegeben.

Zuständig: Redaktion Amtsblatt im Büro des Bürgermeisters · Stand: 18. September 2026

Auf einen Blick

  • Erscheinen: alle zwei Wochen freitags, die nächste Ausgabe am 2. Oktober 2026
  • Bezug: kostenlos als PDF-Datei und gedruckt an den Auslagestellen
  • Abonnement: Zustellung per Post für 36 Euro im Jahr

Aktuelle Ausgaben

Amtsblatt Nr. 19/2026 vom 18. September 2026

  • Wahlbekanntmachung zur Wahl des Seniorenbeirats im November 2026
  • 3. Satzung zur Änderung der Straßenreinigungssatzung
  • Bekanntmachung über die öffentliche Versteigerung von Fundsachen am 14. November 2026

Amtsblatt Nr. 18/2026 vom 4. September 2026

  • Beschluss über den Jahresabschluss 2024 der Hansestadt Musterstadt und die Entlastung des Bürgermeisters
  • Bekanntmachung über die Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister

Vorschau: Amtsblatt Nr. 20/2026 vom 2. Oktober 2026

  • Bekanntmachung über die Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 87 „Wohnquartier Am Mühlenteich“

Wo erhalte ich das Amtsblatt?

Jede Ausgabe steht am Erscheinungstag als barrierearme PDF-Datei auf dieser Seite zur Verfügung. Gedruckte Exemplare liegen kostenlos in allen Bürgerbüros, im Foyer des Rathauses und in der Stadtbibliothek aus. Das Bürgerbüro Nord hält das Amtsblatt ab dem 12. Oktober 2026 in seinen neuen Räumen in der Lindenallee 40 bereit.

Wenn Sie das Amtsblatt regelmäßig per Post erhalten möchten, können Sie es für 36 Euro im Jahr abonnieren. Das Abonnement kann mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Über jede neue Ausgabe informiert Sie auf Wunsch auch der kostenlose Themen-Newsletter „Amtsblatt“ (siehe Newsletter).

Rechtswirkung der Bekanntmachung

Eine Bekanntmachung im Amtsblatt ist mit Ablauf des Erscheinungstages bewirkt. Satzungen treten, soweit in ihnen nichts anderes bestimmt ist, am Tag nach der Bekanntmachung in Kraft. Die Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften beim Zustandekommen einer Satzung kann nach der Kommunalverfassung des Landes nur innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung schriftlich unter Angabe der Tatsachen, die die Verletzung begründen sollen, gegenüber der Hansestadt Musterstadt geltend gemacht werden. Auf diese Rechtsfolge wird bei jeder Satzung ausdrücklich hingewiesen.

Ältere Ausgaben

Alle Ausgaben seit dem Jahrgang 2010 stehen im Archiv als PDF-Dateien zur Verfügung. Ältere Jahrgänge können Sie im Stadtarchiv einsehen. Die geltenden Satzungen in einer Lesefassung finden Sie auf der Seite Satzungen.

Kontakt

Redaktion Amtsblatt

Erreichbarkeit

Mo – Do
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 13:00 Uhr

Redaktionsschluss ist jeweils der Montag vor dem Erscheinungstag, 12:00 Uhr.

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