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Pflegeberatung

Kostenlose und unabhängige Beratung im Pflegestützpunkt

Wenn ein Mensch pflegebedürftig wird, stehen er und seine Angehörigen oft vor vielen Fragen. Der Pflegestützpunkt Musterstadt berät pflegebedürftige Menschen, pflegende Angehörige und alle, die sich vorsorglich informieren möchten. Die Beratung ist kostenlos, neutral und vertraulich. Der Pflegestützpunkt wird gemeinsam von den Pflege- und Krankenkassen und der Hansestadt Musterstadt getragen.

Zuständig: Pflegestützpunkt Musterstadt im Fachbereich Soziale Sicherung · Stand: 1. September 2026

Auf einen Blick

  • Ort: Stadthaus, Am Markt 1, Erdgeschoss, Raum 0.20
  • Kosten: keine, unabhängig von Ihrer Pflegekasse
  • Termin: telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
  • Hausbesuch: möglich, wenn Sie nicht zu uns kommen können

Wobei hilft der Pflegestützpunkt?

  • Antrag auf einen Pflegegrad und Vorbereitung auf die Begutachtung
  • Leistungen der Pflegeversicherung, etwa Pflegegeld, Pflegesachleistungen, Tages- und Nachtpflege sowie Kurzzeit- und Verhinderungspflege
  • Suche nach einem ambulanten Pflegedienst, einem Platz in der Tagespflege oder in einem Pflegeheim
  • Umbau der Wohnung, zum Beispiel ein bodengleiches Bad, und Zuschüsse der Pflegekasse dafür
  • Hilfe zur Pflege durch das Sozialamt, wenn Einkommen und Vermögen nicht ausreichen
  • Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung

Die Beraterinnen und Berater erstellen auf Wunsch einen persönlichen Versorgungsplan und begleiten Sie, bis die Pflege gut organisiert ist.

So wird ein Pflegegrad festgestellt

  1. Antrag stellen: Den Antrag auf Leistungen der Pflegeversicherung stellen Sie bei Ihrer Pflegekasse. Ein Anruf oder ein formloses Schreiben genügt. Leistungen werden ab dem Monat der Antragstellung gewährt.
  2. Begutachtung: Der Medizinische Dienst oder eine von der Pflegekasse beauftragte Gutachterin besucht Sie zu Hause und prüft, wie selbstständig Sie im Alltag sind. Es ist hilfreich, wenn eine vertraute Person anwesend ist und Sie vorher ein Pflegetagebuch führen.
  3. Bescheid: Die Pflegekasse muss in der Regel innerhalb von 25 Arbeitstagen nach Eingang des Antrags entscheiden. Es gibt fünf Pflegegrade.
  4. Widerspruch: Sind Sie mit dem Ergebnis nicht einverstanden, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch bei der Pflegekasse einlegen. Der Pflegestützpunkt unterstützt Sie dabei.

Angebote für pflegende Angehörige

Die Pflege eines Familienmitglieds kann sehr belastend sein. Der Pflegestützpunkt informiert Sie über Entlastungsangebote, kostenlose Pflegekurse der Pflegekassen sowie über die Möglichkeiten der Pflegezeit und Familienpflegezeit für Berufstätige. Einmal im Monat trifft sich im Stadthaus ein Gesprächskreis für pflegende Angehörige. Die aktuellen Termine erfahren Sie beim Pflegestützpunkt.

Rechtsgrundlagen

  • § 7a Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI): Pflegeberatung
  • § 7c Elftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB XI): Pflegestützpunkte

Kontakt

Pflegestützpunkt Musterstadt

Sprechzeiten

Mo – Fr
09:00 – 12:00 Uhr
Di, Do
14:00 – 17:00 Uhr

Persönliche Beratung und Hausbesuche nach Terminvereinbarung.

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