Einschulung zum Schuljahr 2027/28
Alle Kinder, die bis zum 30. Juni 2027 das sechste Lebensjahr vollenden, werden mit Beginn des Schuljahres 2027/28 schulpflichtig. Die Eltern erhalten im November 2026 ein Schreiben, in dem die nach der Satzung über die Schuleinzugsbereiche zuständige Grundschule genannt ist. Die Anmeldung erfolgt vom 11. bis 22. Januar 2027 persönlich im Sekretariat dieser Schule.
Zur Anmeldung bringen Sie bitte mit:
- die Geburtsurkunde des Kindes oder das Familienstammbuch
- Ihren Personalausweis oder Reisepass
- bei getrennt lebenden Eltern einen Nachweis über das Sorgerecht
- falls vorhanden: Berichte über eine Frühförderung oder einen besonderen Förderbedarf
Kinder, die zwischen dem 1. Juli und dem 30. September 2027 sechs Jahre alt werden, können auf Antrag der Eltern vorzeitig eingeschult werden. Vor der Einschulung werden alle Kinder vom Kinder- und Jugendärztlichen Dienst des Gesundheitsamts untersucht; die Einladung erhalten Sie per Post.
Wunschschule: Möchten Sie Ihr Kind an einer anderen als der zuständigen Grundschule anmelden, stellen Sie bitte zusätzlich einen Antrag auf Gastschulaufnahme. Diesem kann nur entsprochen werden, wenn die Aufnahmekapazität der Wunschschule nicht durch Kinder aus dem eigenen Einzugsbereich ausgeschöpft ist.
Wechsel auf eine weiterführende Schule
Nach der vierten Klasse wechseln die Kinder auf eine Gemeinschaftsschule oder ein Gymnasium. Die Anmeldung für die fünfte Klasse ist in der Anmeldewoche vom 22. bis 26. Februar 2027 direkt an der gewünschten Schule möglich. Übersteigt die Zahl der Anmeldungen die Aufnahmekapazität, entscheidet die Schulleitung nach den Kriterien des Schulgesetzes, insbesondere nach der Länge des Schulwegs und dem Besuch von Geschwisterkindern. Die Schulen stellen sich im Januar bei Informationsabenden und Tagen der offenen Tür vor.
Offene Ganztagsschule
Alle Grundschulen in Musterstadt sind Offene Ganztagsschulen. Im Anschluss an den Unterricht werden die Kinder an fünf Tagen in der Woche bis 16:00 Uhr, an vier Standorten bis 17:00 Uhr betreut; in den Ferien gibt es ein Ferienprogramm. Seit dem 1. August 2026 haben Kinder der ersten Klassenstufe einen Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung im Umfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen, wobei die Unterrichtszeit angerechnet wird. Der Anspruch wird bis zum Schuljahr 2029/30 jährlich um eine Klassenstufe erweitert.
Für die Betreuung bis 16:00 Uhr beträgt der Elternbeitrag 90 Euro im Monat, das Mittagessen kostet 3,80 Euro je Mahlzeit. Familien mit geringem Einkommen können eine Ermäßigung beantragen.
Schülerbeförderung
Die Stadt übernimmt die Fahrtkosten, wenn der kürzeste Fußweg zur nächstgelegenen Schule der gewählten Schulart für Schülerinnen und Schüler der Klassen 1 bis 4 länger als zwei Kilometer und ab Klasse 5 länger als vier Kilometer ist. Unabhängig von der Entfernung werden die Kosten erstattet, wenn der Schulweg besonders gefährlich ist oder das Kind wegen einer Behinderung nicht allein zur Schule gehen kann. Berechtigte erhalten eine Schülerfahrkarte für den Stadtbus; ein Eigenanteil wird nicht erhoben. Den Antrag reichen Sie über das Schulsekretariat ein.
Hilfen beim Schulbedarf
Schülerinnen und Schüler aus Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten, bekommen für das Schuljahr einen Zuschuss für den persönlichen Schulbedarf in Höhe von 195 Euro. Außerdem werden die Kosten für Klassenfahrten und das gemeinsame Mittagessen übernommen und bei Bedarf eine Lernförderung bezahlt. Einzelheiten finden Sie unter Bildung und Teilhabe.
Rechtsgrundlagen
- Schulgesetz des Landes
- § 24 Absatz 4 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII): Anspruch auf ganztägige Förderung im Grundschulalter
- Satzung über die Schuleinzugsbereiche der Grundschulen der Hansestadt Musterstadt
- Satzung über die Schülerbeförderung in der Hansestadt Musterstadt