Auf einen Blick
- Rechtsgrundlage: Denkmalschutzgesetz des Landes
- Genehmigung: vor Beginn jeder Veränderung an einem Kulturdenkmal
- Denkmalliste: einsehbar im Stadthaus und im Geoportal der Stadt
- Beratung: kostenlos, am besten schon in der Planungsphase
Was ist ein Kulturdenkmal?
Kulturdenkmale sind Sachen, deren Erhaltung wegen ihres geschichtlichen, künstlerischen, wissenschaftlichen oder städtebaulichen Wertes im öffentlichen Interesse liegt. Das können einzelne Gebäude sein, aber auch Straßenzüge, Parkanlagen, Grabmale oder archäologische Fundstellen im Boden. Der Schutz gilt unmittelbar aufgrund des Gesetzes; die Eintragung in die Denkmalliste hat nur eine nachrichtliche Bedeutung. Geschützt ist nicht nur die Fassade, sondern das gesamte Gebäude einschließlich wertvoller Ausstattung wie Treppen, Türen oder Stuckdecken.
Welche Maßnahmen muss ich genehmigen lassen?
Eine denkmalrechtliche Genehmigung benötigen Sie unter anderem für:
- den Austausch von Fenstern, Türen oder der Dacheindeckung
- einen neuen Anstrich oder Putz der Fassade
- Umbauten im Inneren
- Werbeanlagen und Markisen
- Solaranlagen und Wärmepumpen
- Bauvorhaben in der unmittelbaren Umgebung eines Denkmals
Ist für die Maßnahme ohnehin eine Baugenehmigung erforderlich, wird die denkmalrechtliche Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren mit erteilt. Andernfalls stellen Sie einen eigenen Antrag; die Denkmalschutzbehörde entscheidet darüber in der Regel innerhalb von sechs Wochen. Wer ein Denkmal ohne Genehmigung verändert, handelt ordnungswidrig und muss mit einem Bußgeld sowie mit der Anordnung rechnen, den früheren Zustand wiederherzustellen.
Solaranlagen und energetische Sanierung
Die Belange des Klimaschutzes werden bei der Entscheidung besonders berücksichtigt. Solaranlagen werden in der Regel genehmigt, wenn sie das Erscheinungsbild des Denkmals nur unerheblich beeinträchtigen, etwa auf einer vom Straßenraum abgewandten Dachfläche oder in farblich angepasster Ausführung. Auch für ein steckerfertiges Solargerät am Balkon oder an der Fassade eines Denkmals ist eine Genehmigung erforderlich. Informationen zu Zuschüssen finden Sie unter Förderprogramme.
Steuervorteile und Zuschüsse
Aufwendungen für die Erhaltung eines Kulturdenkmals können nach den §§ 7i, 10f und 11b des Einkommensteuergesetzes erhöht steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung ist, dass die Maßnahmen vor Beginn mit der Denkmalschutzbehörde abgestimmt wurden. Die Behörde stellt nach Abschluss eine Bescheinigung für das Finanzamt aus.
Zusätzlich fördert die Stadt mit ihrem Denkmalförderprogramm denkmalbedingte Mehrkosten mit bis zu 25 Prozent, höchstens 15.000 Euro je Maßnahme. Anträge für das Jahr 2027 können bis zum 31. Januar 2027 gestellt werden.
Archäologische Funde
Wer bei Erdarbeiten auf Mauerreste, Scherben oder andere Funde stößt, muss dies unverzüglich der Denkmalschutzbehörde melden und die Fundstelle bis zur Begutachtung unverändert lassen. In der Altstadt werden Bauvorhaben mit Eingriffen in den Boden in der Regel archäologisch begleitet.