Informationen in Gebärdensprache
Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik. Sie ist seit 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes als Sprache anerkannt. Für viele gehörlose Menschen ist sie die Erstsprache, während geschriebenes Deutsch für sie eine Zweitsprache ist. Die Hansestadt Musterstadt möchte wichtige Informationen deshalb auch in Gebärdensprache anbieten.
Hinweis: Diese Seite gehört zu einer Demo-Website. Die hier beschriebenen Videos in Gebärdensprache sind nicht Teil der Demo und werden deshalb nicht angezeigt.
Welche Videos sind vorgesehen?
Auf dem Stadtportal sollen Videos, in denen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher die Inhalte in DGS wiedergeben, die folgenden Themen erklären:
- welche Informationen Sie auf dem Stadtportal finden
- wie Sie sich auf der Website zurechtfinden
- wie Sie die Stadtverwaltung erreichen und einen Termin vereinbaren
- was in der Erklärung zur Barrierefreiheit steht und wie Sie Barrieren melden
Alle Videos erhalten zusätzlich Untertitel, damit sie auch Menschen verstehen, die keine Gebärdensprache beherrschen.
Gebärdensprachdolmetschung bei Terminen
Gehörlose und schwerhörige Menschen haben das Recht, in Verwaltungsverfahren in Deutscher Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen mit der Verwaltung zu kommunizieren. Das gilt zum Beispiel für einen Termin im Bürgerbüro, eine Beratung im Jugendamt oder eine Anhörung. Die Kosten für die Dolmetscherin oder den Dolmetscher trägt die Stadt.
Bitte melden Sie Ihren Bedarf möglichst zwei Wochen vor dem Termin beim Bürgerservice an. Nennen Sie dabei den Termin, Ihr Anliegen und die gewünschte Kommunikationsform, zum Beispiel Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder Schriftdolmetschung. Die Stadt beauftragt dann eine geeignete Fachkraft und bestätigt Ihnen den Termin schriftlich.
Rechtsgrundlagen sind das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und, bei Sozialleistungen, § 17 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).
Öffentliche Veranstaltungen und Sitzungen
Auch für öffentliche Veranstaltungen der Stadt, etwa Informationsabende und Einwohnerversammlungen, sowie für die öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung können Sie eine Gebärdensprachdolmetschung anfragen. Die Frist dafür steht in der jeweiligen Ankündigung. Für den Informationsabend zur Sanierung der Kita am Schlossgarten am 13. Oktober 2026 nimmt die Pressestelle Anfragen zum Beispiel bis zum 7. Oktober entgegen.
Weitere Kontaktwege
- per E-Mail oder Telefax an den Bürgerservice
- über einen Telefonvermittlungsdienst für gehörlose und hörbehinderte Menschen, der Gespräche in Gebärdensprache oder Schrift an die Rufnummern der Verwaltung vermittelt
- persönlich in einem Bürgerbüro: Im Bürgerbüro Nord steht ab dem 12. Oktober 2026 eine induktive Höranlage zur Verfügung.
Anregungen, wie die Stadt ihre Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen verbessern kann, nimmt auch der Behindertenbeirat entgegen.