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Informationen in Gebärdensprache

Die Deutsche Gebärdensprache (DGS) ist eine eigenständige Sprache mit eigener Grammatik. Sie ist seit 2002 durch das Behindertengleichstellungsgesetz des Bundes als Sprache anerkannt. Für viele gehörlose Menschen ist sie die Erstsprache, während geschriebenes Deutsch für sie eine Zweitsprache ist. Die Hansestadt Musterstadt möchte wichtige Informationen deshalb auch in Gebärdensprache anbieten.

Hinweis: Diese Seite gehört zu einer Demo-Website. Die hier beschriebenen Videos in Gebärdensprache sind nicht Teil der Demo und werden deshalb nicht angezeigt.

Welche Videos sind vorgesehen?

Auf dem Stadtportal sollen Videos, in denen Gebärdensprachdolmetscherinnen und -dolmetscher die Inhalte in DGS wiedergeben, die folgenden Themen erklären:

Alle Videos erhalten zusätzlich Untertitel, damit sie auch Menschen verstehen, die keine Gebärdensprache beherrschen.

Gebärdensprachdolmetschung bei Terminen

Gehörlose und schwerhörige Menschen haben das Recht, in Verwaltungsverfahren in Deutscher Gebärdensprache oder mit anderen Kommunikationshilfen mit der Verwaltung zu kommunizieren. Das gilt zum Beispiel für einen Termin im Bürgerbüro, eine Beratung im Jugendamt oder eine Anhörung. Die Kosten für die Dolmetscherin oder den Dolmetscher trägt die Stadt.

Bitte melden Sie Ihren Bedarf möglichst zwei Wochen vor dem Termin beim Bürgerservice an. Nennen Sie dabei den Termin, Ihr Anliegen und die gewünschte Kommunikationsform, zum Beispiel Deutsche Gebärdensprache, lautsprachbegleitende Gebärden oder Schriftdolmetschung. Die Stadt beauftragt dann eine geeignete Fachkraft und bestätigt Ihnen den Termin schriftlich.

Rechtsgrundlagen sind das Landesbehindertengleichstellungsgesetz und, bei Sozialleistungen, § 17 Absatz 2 des Ersten Buches Sozialgesetzbuch (SGB I).

Öffentliche Veranstaltungen und Sitzungen

Auch für öffentliche Veranstaltungen der Stadt, etwa Informationsabende und Einwohnerversammlungen, sowie für die öffentlichen Sitzungen der Stadtvertretung können Sie eine Gebärdensprachdolmetschung anfragen. Die Frist dafür steht in der jeweiligen Ankündigung. Für den Informationsabend zur Sanierung der Kita am Schlossgarten am 13. Oktober 2026 nimmt die Pressestelle Anfragen zum Beispiel bis zum 7. Oktober entgegen.

Weitere Kontaktwege

Anregungen, wie die Stadt ihre Angebote für gehörlose und schwerhörige Menschen verbessern kann, nimmt auch der Behindertenbeirat entgegen.

Kontakt

Bürgerservice – Kommunikationshilfen

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
08:00 – 18:00 Uhr

Bitte melden Sie den Bedarf an einer Dolmetschung möglichst zwei Wochen vor Ihrem Termin an.

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