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Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Hansestadt Musterstadt ist bemüht, ihr Stadtportal im Einklang mit dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz und der Landesverordnung über barrierefreie Informationstechnik barrierefrei zugänglich zu machen. Diese Vorschriften setzen die Richtlinie (EU) 2016/2102 über den barrierefreien Zugang zu den Websites und mobilen Anwendungen öffentlicher Stellen in Landesrecht um.

Stand: 30. September 2026 · Beispieltext der Demo-Website einer erfundenen Stadt

Diese Erklärung gilt für das Stadtportal der Hansestadt Musterstadt. Maßstab ist die europäische Norm EN 301 549 in der Version 3.2.1, die für Websites die Anforderungen der Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.1 auf der Konformitätsstufe AA übernimmt.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Das Stadtportal ist wegen der folgenden Unvereinbarkeiten und Ausnahmen teilweise mit den Anforderungen vereinbar.

Nicht barrierefreie Inhalte

Unvereinbarkeiten

Ausnahmen

Erstellung dieser Erklärung

Diese Erklärung wurde am 30. September 2026 erstellt. Die Einschätzung beruht auf einer Selbstbewertung durch die Online-Redaktion der Stadtverwaltung sowie auf einer Prüfung ausgewählter Seiten durch eine externe Prüfstelle im August 2026. Die Erklärung wird jährlich und nach wesentlichen Änderungen des Stadtportals überprüft.

Barrieren melden

Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten des Stadtportals aufgefallen? Oder benötigen Sie Informationen aus einem nicht barrierefreien Dokument in einer für Sie zugänglichen Form? Dann wenden Sie sich bitte an die Online-Redaktion. Beschreiben Sie das Problem möglichst genau und nennen Sie die Adresse der betroffenen Seite. Wir beantworten Ihre Nachricht in der Regel innerhalb von zwei Wochen.

Schlichtungsverfahren

Wenn Sie auf Ihre Meldung keine zufriedenstellende Antwort erhalten haben, können Sie bei der Schlichtungsstelle nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz einen Antrag auf ein Schlichtungsverfahren stellen. Die Schlichtungsstelle ist bei der oder dem Landesbeauftragten für Menschen mit Behinderungen eingerichtet. Sie hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Landes und der Kommunen ohne ein Gerichtsverfahren zu lösen.

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos, und Sie brauchen keinen Rechtsbeistand. Den Antrag können Sie schriftlich, per E-Mail oder mündlich zur Niederschrift stellen. Auch Verbände, die sich für die Belange von Menschen mit Behinderungen einsetzen, können einen Antrag stellen.

Kontakt

Online-Redaktion der Hansestadt Musterstadt

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Schlichtungsstelle nach dem Landesbehindertengleichstellungsgesetz

Erreichbarkeit

Montag bis Freitag
09:00 – 15:00 Uhr

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