Zum Hauptinhalt springen

Wohnsitz anmelden

Bürgerbüros der Hansestadt Musterstadt · Stand: 14. August 2026

Zum Online-Dienst Termin buchen

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in eine Wohnung einziehen, müssen Sie sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anmelden. Das gilt für den Zuzug aus einer anderen Gemeinde ebenso wie für einen Umzug innerhalb von Musterstadt. Eine gesonderte Abmeldung bei der bisherigen Gemeinde ist nicht nötig, wenn Sie innerhalb Deutschlands umziehen; die Daten werden zwischen den Meldebehörden elektronisch übermittelt.

Mit der Anmeldung wird Ihre neue Anschrift im Melderegister gespeichert und auf Ihrem Personalausweis vermerkt. Die Meldebehörde informiert auf dieser Grundlage auch andere Stellen, zum Beispiel das Bundeszentralamt für Steuern und die Wahlbehörde.

Haben Sie mehrere Wohnungen, müssen Sie angeben, welche Ihre Hauptwohnung ist. Das ist die Wohnung, die Sie überwiegend nutzen. Für eine Nebenwohnung in Musterstadt wird eine Zweitwohnungsteuer erhoben.

Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt

Wer seit dem 1. Januar 2026 mit einem Online-Ausweis umzieht, kann die Anmeldung vollständig online erledigen. Der neue Adressaufkleber für den Personalausweis kommt dann per Post.

Verfahrensablauf

Sie können die Anmeldung online oder persönlich in einem der vier Bürgerbüros erledigen. Für einen Besuch im Bürgerbüro buchen Sie bitte vorher einen Termin.

  1. Lassen Sie sich von Ihrer Vermieterin oder Ihrem Vermieter die Wohnungsgeberbestätigung ausstellen.
  2. Buchen Sie einen Termin im Bürgerbüro oder starten Sie den Online-Dienst.
  3. Legen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass und die Wohnungsgeberbestätigung vor.
  4. Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter trägt die neue Anschrift ein und aktualisiert den Aufkleber in Ihrem Ausweis. Auf Wunsch erhalten Sie eine Meldebestätigung.

Sie können eine andere Person mit der Anmeldung beauftragen. Diese Person braucht dann eine schriftliche Vollmacht, Ihren Ausweis und ihren eigenen Ausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Meldebehörde der Gemeinde, in die Sie gezogen sind. In Musterstadt können Sie jedes Bürgerbüro nutzen, unabhängig davon, in welchem Stadtteil Sie wohnen.

Voraussetzungen

  • Sie sind in eine Wohnung in Musterstadt eingezogen.
  • Der Einzug liegt nicht länger als zwei Wochen zurück oder steht unmittelbar bevor.
  • Sie haben ein gültiges Ausweisdokument.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier für jede Person, die umzieht
  • Wohnungsgeberbestätigung der Vermieterin oder des Vermieters
  • bei Kindern: Geburtsurkunde, wenn die Kinder noch nicht im Melderegister stehen
  • bei Vertretung: schriftliche Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Die Anmeldung ist gebührenfrei. Eine einfache Meldebestätigung erhalten Sie kostenlos; für eine erweiterte Meldebescheinigung werden 10 Euro berechnet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug anmelden. Wer die Frist versäumt, handelt ordnungswidrig. Die Meldebehörde kann dann ein Bußgeld festsetzen.

Bearbeitungsdauer

Die Anmeldung im Bürgerbüro dauert etwa 15 Minuten. Online-Anmeldungen werden in der Regel innerhalb von drei Werktagen bearbeitet.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen Entscheidungen der Meldebehörde können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Einzelheiten stehen in der Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids.

Was sollte ich noch wissen?

Denken Sie nach dem Umzug auch an die Ummeldung Ihres Fahrzeugs, an die Hundesteuer und an einen neuen Bewohnerparkausweis. Wenn Sie aus dem Ausland zuziehen, bringen Sie bitte zusätzlich Ihren Aufenthaltstitel mit.

Die Wohnungsgeberbestätigung darf nur ausgestellt werden, wenn Sie tatsächlich eingezogen sind. Eine Scheinanmeldung ist verboten.

Weiterführende Informationen

Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren