Auf einen Blick
- Grundlage: Integriertes Stadtentwicklungskonzept „Musterstadt 2035“
- Fördergebiete: „Nordstadt – Lindenviertel“ und „Altstadt und Hafenkante“
- Vor Ort: Stadtteilbüro Nord mit Quartiersmanagement
- Verfügungsfonds: bis zu 3.000 Euro für kleine Projekte aus der Nachbarschaft
Nordstadt – Lindenviertel: Sozialer Zusammenhalt
Das Lindenviertel in der Nordstadt ist durch Geschosswohnungsbau der 1960er- und 1970er-Jahre geprägt. Das Quartier mit rund 4.800 Einwohnerinnen und Einwohnern ist seit 2021 in das Bund-Länder-Programm „Sozialer Zusammenhalt“ aufgenommen. Ziel ist es, die Wohn- und Lebensqualität zu verbessern, Nachbarschaften zu stärken und die soziale Infrastruktur auszubauen. Bisher wurden Fördermittel in Höhe von 7,6 Millionen Euro bewilligt.
Der Lindenplatz wurde 2025 als Treffpunkt mit Spielflächen, Sitzstufen und Regenwassermulden neu gestaltet. Im Frühjahr 2026 wurde das umgebaute Nachbarschaftszentrum Nord in der Lindenallee 38 wiedereröffnet, in dem Beratungsangebote, Vereine, das Stadtteilbüro und ein Nachbarschaftscafé untergebracht sind. Mit dem Umzug des Bürgerbüros Nord in die Lindenallee 40 am 12. Oktober 2026 rückt ein weiteres städtisches Angebot in die Mitte des Quartiers.
Altstadt und Hafenkante: Lebendige Zentren
Die Altstadt und die angrenzende Hafenkante sind seit 2019 als Sanierungsgebiet förmlich festgelegt und werden im Programm „Lebendige Zentren“ gefördert. Schwerpunkte sind die Aufwertung der Straßen und Plätze, die Sicherung der historischen Bausubstanz und die Stärkung des Einzelhandels. Derzeit entsteht im zweiten Bauabschnitt eine durchgehende Promenade entlang der Hafenkante, die bis zum Sommer 2027 fertiggestellt werden soll.
Für Grundstücke im Sanierungsgebiet gelten besondere Regeln. Bauvorhaben, Grundstücksverkäufe und die Bestellung von Grundpfandrechten bedürfen einer sanierungsrechtlichen Genehmigung nach § 144 BauGB. Nach Abschluss der Sanierung erhebt die Stadt einen Ausgleichsbetrag für die sanierungsbedingte Erhöhung des Bodenwerts. Eigentümerinnen und Eigentümer können den Betrag vorzeitig ablösen. Kosten für Modernisierungen können unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich erhöht abgeschrieben werden. Für Baudenkmale in diesem Gebiet gelten zusätzlich die Regeln des Denkmalschutzes.
Verfügungsfonds: Geld für Ideen aus dem Quartier
In beiden Fördergebieten steht ein Verfügungsfonds zur Verfügung. Daraus können Bewohnerinnen und Bewohner, Vereine, Initiativen und Gewerbetreibende kleine Projekte mit bis zu 3.000 Euro finanzieren, zum Beispiel ein Nachbarschaftsfest, Hochbeete oder ein Sprachcafé. Über die Anträge entscheidet ein Vergabebeirat, dessen Mitglieder in der jeweiligen Stadtteilkonferenz gewählt werden.
- Anträge sind laufend möglich.
- Der Antrag muss spätestens acht Wochen vor Projektbeginn vorliegen.
- Das Projekt muss allen Menschen im Quartier offenstehen.