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Personalausweis beantragen

Bürgerbüros der Hansestadt Musterstadt · Stand: 1. September 2026

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Leistungsbeschreibung

Deutsche sind ab dem vollendeten 16. Lebensjahr verpflichtet, einen gültigen Personalausweis zu besitzen und ihn auf Verlangen einer zur Feststellung der Identität berechtigten Behörde vorzulegen. Die Ausweispflicht ist auch erfüllt, wenn Sie einen gültigen Reisepass besitzen. Für Kinder und Jugendliche unter 16 Jahren kann auf Antrag der Sorgeberechtigten ebenfalls ein Personalausweis ausgestellt werden.

Der Personalausweis enthält einen Chip, auf dem das Lichtbild, zwei Fingerabdrücke und die aufgedruckten Daten gespeichert sind. Mit der Online-Ausweisfunktion können Sie sich im Internet gegenüber Behörden und Unternehmen sicher ausweisen, zum Beispiel bei der Nutzung der Online-Dienste der Hansestadt Musterstadt.

Der Ausweis ist bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich; nach Ablauf der Gültigkeit muss ein neuer Ausweis beantragt werden.

Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt

Auf Wunsch wird Ihnen der fertige Personalausweis gegen eine zusätzliche Gebühr per Post an Ihre Meldeanschrift geschickt. Der zweite Besuch im Bürgerbüro entfällt dann. Bitte geben Sie bereits bei der Antragstellung an, ob Sie den Direktversand wünschen.

Verfahrensablauf

Der Antrag muss persönlich gestellt werden, weil Ihre Unterschrift und Ihre Fingerabdrücke vor Ort erfasst werden. Eine Vertretung ist bei der Antragstellung nicht möglich.

  1. Buchen Sie online oder über die Behördennummer 115 einen Termin in einem Bürgerbüro.
  2. Lassen Sie in einem Fotostudio ein digitales biometrisches Lichtbild anfertigen oder nutzen Sie das Fototerminal im Bürgerbüro.
  3. Im Bürgerbüro werden Ihre Angaben geprüft, zwei Fingerabdrücke erfasst und der Antrag von Ihnen unterschrieben.
  4. Der Ausweis wird von der Bundesdruckerei hergestellt. Den PIN-Brief für die Online-Ausweisfunktion erhalten Sie gesondert per Post.
  5. Liegt der Ausweis zur Abholung bereit, werden Sie auf Wunsch per E-Mail oder SMS benachrichtigt. Bringen Sie Ihren bisherigen Ausweis mit; er wird bei der Abholung entwertet.

Den fertigen Ausweis kann auch eine bevollmächtigte Person abholen. Sie benötigt eine schriftliche Vollmacht, ihren eigenen Ausweis und Ihren bisherigen Ausweis.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die Personalausweisbehörde der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. In der Hansestadt Musterstadt können Sie den Antrag in jedem der vier Bürgerbüros stellen, unabhängig davon, in welchem Stadtteil Sie wohnen. Deutsche mit Wohnsitz im Ausland wenden sich an die zuständige deutsche Auslandsvertretung.

Voraussetzungen

  • Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
  • Sie sind mit Ihrer Hauptwohnung in Musterstadt gemeldet.
  • Sie erscheinen persönlich im Bürgerbüro.
  • Bei Minderjährigen stimmen alle sorgeberechtigten Personen dem Antrag zu.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bisheriger Personalausweis oder Reisepass, auch wenn er abgelaufen ist
  • aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form oder Aufnahme am Fototerminal
  • bei erstmaliger Beantragung: Geburtsurkunde, bei Verheirateten zusätzlich die Eheurkunde
  • bei Minderjährigen: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten und deren Ausweise oder Ausweiskopien
  • bei Verlust des bisherigen Ausweises: Verlustanzeige

Seit dem 1. Mai 2025 werden Lichtbilder nur noch digital angenommen. Fotostudios übermitteln das Bild verschlüsselt an die Behörde und geben Ihnen dafür einen Abrufcode mit.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühren für den Personalausweis
LeistungGebühr
Personalausweis für Personen ab 24 Jahren46,00 €
Personalausweis für Personen unter 24 Jahren22,80 €
vorläufiger Personalausweis10,00 €
Direktversand an die Meldeanschrift15,00 €
Lichtbild am Fototerminal im Bürgerbüro6,00 €

Die Gebühr ist bei der Antragstellung zu entrichten. In den Bürgerbüros können Sie mit Girocard, Kreditkarte oder bar bezahlen. Wer Bürgergeld oder Grundsicherung bezieht, kann eine Ermäßigung oder Befreiung von der Gebühr beantragen; bitte bringen Sie dazu den aktuellen Leistungsbescheid mit.

Bearbeitungsdauer

Die Herstellung des Ausweises dauert in der Regel drei bis vier Wochen. Vor und während der Schulferien kann es länger dauern. Benötigen Sie kurzfristig ein Ausweisdokument, stellt Ihnen das Bürgerbüro einen vorläufigen Personalausweis aus. Er wird sofort ausgehändigt und ist höchstens drei Monate gültig.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Der Personalausweis berechtigt zur Einreise in alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union und in einige weitere Staaten. Informieren Sie sich vor einer Reise über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes; für viele Länder benötigen Sie einen Reisepass.

Der Verlust oder Diebstahl eines Personalausweises muss unverzüglich dem Bürgerbüro oder der Polizei angezeigt werden. Die Online-Ausweisfunktion können Sie rund um die Uhr über den Sperrnotruf 116 116 sperren lassen. Ein wiedergefundener Ausweis, der als verloren gemeldet wurde, ist ungültig und muss im Bürgerbüro abgegeben werden.

Nach einem Umzug wird die neue Anschrift bei der Anmeldung des Wohnsitzes auf einem Aufkleber im Ausweis vermerkt. Ein neuer Ausweis ist dafür nicht erforderlich.

Formulare

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