Telefonisch
Die Telefonzentrale des Rathauses verbindet Sie mit der zuständigen Mitarbeiterin oder dem zuständigen Mitarbeiter. Wenn Sie die Durchwahl bereits kennen, können Sie die Fachbereiche auch direkt anrufen; die Durchwahlen finden Sie auf den Seiten der jeweiligen Dienstleistungen.
Allgemeine Fragen zu den Leistungen der Verwaltung beantwortet der Bürgerservice unter der Behördennummer 115. Dort erhalten Sie Auskunft über Zuständigkeiten, Öffnungszeiten, erforderliche Unterlagen und Gebühren, und Sie können Termine in den Bürgerbüros vereinbaren. Kann Ihre Frage nicht sofort beantwortet werden, wird sie an die zuständige Stelle weitergeleitet. Sie erhalten dann in der Regel innerhalb von 24 Stunden an Werktagen einen Rückruf oder eine E-Mail. Ein Anruf bei der 115 kostet so viel wie ein Anruf ins deutsche Festnetz und ist in vielen Flatrates enthalten.
Persönlich
Für die meisten persönlichen Anliegen, etwa die Anmeldung des Wohnsitzes, Ausweisdokumente oder Führungszeugnisse, sind die vier Bürgerbüros zuständig. Bitte buchen Sie vorab einen Termin; so vermeiden Sie Wartezeiten. Das Bürgerbüro Nord befindet sich ab dem 12. Oktober 2026 in neuen, barrierefreien Räumen in der Lindenallee 40.
Die Fachbereiche im Rathaus und im Stadthaus empfangen Besucherinnen und Besucher überwiegend nach vorheriger Terminvereinbarung. Die Information im Foyer des Rathauses hilft Ihnen, die richtige Stelle zu finden.
Schriftlich und elektronisch
Schriftliche Anfragen richten Sie bitte an die Postanschrift der Stadtverwaltung. Allgemeine Anfragen können Sie auch per E-Mail senden. Bitte beachten Sie, dass E-Mails unverschlüsselt übertragen werden. Senden Sie vertrauliche Unterlagen wie ärztliche Bescheinigungen oder Kontoauszüge deshalb besser über die Online-Dienste oder per Post.
Verlangt das Gesetz für einen Antrag oder eine Erklärung die Schriftform, genügt eine einfache E-Mail nicht. Die Schriftform kann nach § 3a des Verwaltungsverfahrensgesetzes durch ein Dokument mit qualifizierter elektronischer Signatur ersetzt werden, das Sie an die elektronische Poststelle senden, oder durch einen Online-Antrag, bei dem Sie sich mit der Online-Ausweisfunktion Ihres Personalausweises anmelden.
Weitere Ansprechstellen
Unterstützung bei der Verständigung
Wenn Sie gehörlos oder schwerhörig sind, können Sie für Termine in der Verwaltung kostenfrei eine Gebärdensprachdolmetschung anfordern. Wie das geht, erfahren Sie auf der Seite Informationen in Gebärdensprache. Hinweise für Menschen, die wenig Deutsch sprechen, finden Sie unter Informationen in anderen Sprachen.