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Naturschutz

Schutzgebiete, Artenschutz und Engagement

Von den Salzwiesen an der Küste bis zu den Mooren im Norden des Stadtgebiets gibt es in der Hansestadt Musterstadt wertvolle Lebensräume für seltene Tiere und Pflanzen. Die Untere Naturschutzbehörde im Fachdienst Umwelt ist für ihren Schutz zuständig. Sie betreut die Schutzgebiete, berät bei Bauvorhaben zum Artenschutz und entscheidet über Ausnahmen und Befreiungen nach dem Naturschutzrecht.

Zuständig: Fachdienst Umwelt, Untere Naturschutzbehörde · Stand: 11. September 2026

Schutzgebiete im Stadtgebiet

  • Naturschutzgebiet „Salzwiesen am Nordstrand“: rund 95 Hektar, Brut- und Rastgebiet für zahlreiche Küstenvögel
  • Naturschutzgebiet „Mühlenmoor“: rund 42 Hektar, einer der letzten Hochmoorreste der Region mit Sonnentau und Moorfrosch
  • Landschaftsschutzgebiete: „Mühlenbachtal“, „Dünenlandschaft Südstrand“ und „Feldmark Nord“

In den Naturschutzgebieten ist es verboten, die Wege zu verlassen, Pflanzen zu entnehmen, Tiere zu stören, Hunde frei laufen zu lassen und Drohnen aufsteigen zu lassen. Die genauen Regeln ergeben sich aus der jeweiligen Schutzgebietsverordnung. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einem Bußgeld geahndet werden.

Gesetzlich geschützte Biotope

Bestimmte Lebensräume sind nach § 30 des Bundesnaturschutzgesetzes unmittelbar durch das Gesetz geschützt, ohne dass es einer Ausweisung bedarf. Dazu gehören in Musterstadt vor allem Salzwiesen, Dünen, Moore, Röhrichte, naturnahe Bachabschnitte und Wallhecken. Handlungen, die zu einer Zerstörung oder erheblichen Beeinträchtigung dieser Biotope führen können, sind verboten. Das gilt auch dann, wenn sich das Biotop auf einem privaten Grundstück befindet. Eine Ausnahme kann nur auf Antrag zugelassen werden, wenn die Beeinträchtigung ausgeglichen wird.

Artenschutz bei Bau- und Sanierungsvorhaben

Nach § 44 des Bundesnaturschutzgesetzes ist es verboten, besonders geschützte Tiere zu verletzen oder zu töten und ihre Fortpflanzungs- und Ruhestätten zu beschädigen oder zu zerstören. Viele Vogelarten wie Mauersegler und Schwalben sowie Fledermäuse leben in Dächern und Fassaden. Planen Sie eine Dach- oder Fassadensanierung, sollten Sie deshalb frühzeitig prüfen lassen, ob das Gebäude besiedelt ist. In der Regel lassen sich die Arbeiten durch eine geeignete zeitliche Planung und durch Ersatzquartiere wie Nistkästen ohne Verzögerung durchführen. Die Untere Naturschutzbehörde berät Sie kostenlos.

Eingriffe in Natur und Landschaft

Vorhaben, die Natur und Landschaft erheblich beeinträchtigen können, etwa Bebauungen außerhalb der Ortslage oder größere Aufschüttungen, unterliegen der Eingriffsregelung nach den §§ 14 bis 17 des Bundesnaturschutzgesetzes. Vermeidbare Beeinträchtigungen sind zu unterlassen, unvermeidbare durch Ausgleichs- oder Ersatzmaßnahmen auszugleichen. Die Stadt hält dafür im Mühlenbachtal rund 18 Hektar Ausgleichsflächen in einem sogenannten Ökokonto bereit.

Mitmachen

  • Als ehrenamtliche Naturschutzwartin oder ehrenamtlicher Naturschutzwart betreuen Sie ein Schutzgebiet und informieren Besucherinnen und Besucher.
  • Von Februar bis April werden Helferinnen und Helfer gesucht, die an den Amphibienzäunen am Mühlenweg Kröten und Frösche über die Straße tragen.
  • Lassen Sie im Herbst Laub und Reisig in einer Gartenecke liegen: Igel und Insekten finden dort ein Winterquartier.

Rechtsgrundlagen

  • Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), insbesondere §§ 14 bis 17, 23, 26, 30 und 44
  • Naturschutzgesetz des Landes
  • Verordnungen über die Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete im Gebiet der Hansestadt Musterstadt

Kontakt

Fachdienst Umwelt – Untere Naturschutzbehörde

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr

Beratungen zum Artenschutz an Gebäuden bitte nach Terminvereinbarung.

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