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Die Ortsbeiräte

Politik vor Ort in sechs Stadtteilen

Für die Stadtteile der Hansestadt Musterstadt sind sechs Ortsbeiräte gebildet. Sie vertreten die Belange ihres Stadtteils gegenüber der Stadtvertretung und der Verwaltung, werden zu wichtigen Vorhaben angehört und können eigene Vorschläge einbringen. Die Ortsbeiräte sind damit oft die erste Anlaufstelle, wenn es um Straßen, Spielplätze, Parkplätze oder Veranstaltungen in der Nachbarschaft geht.

Zuständig: Büro der Stadtvertretung · Stand: 21. September 2026

Auf einen Blick

  • Ortsbeiräte: Altstadt, Nordstadt, Südstadt, Hafen, Schlossgarten und Weststadt
  • Mitglieder: je sieben ehrenamtliche Mitglieder, bestellt von der Stadtvertretung
  • Sitzungen: öffentlich, in der Regel alle sechs bis acht Wochen im Stadtteil
  • Budget: 8.000 Euro je Stadtteil und Jahr für kleinere Vorhaben

Wie setzt sich ein Ortsbeirat zusammen?

Die Mitglieder der Ortsbeiräte werden nach jeder Kommunalwahl von der Stadtvertretung bestellt. Die Fraktionen schlagen dafür Personen vor, die im jeweiligen Stadtteil wohnen; die Sitze werden entsprechend dem Wahlergebnis im Stadtteil verteilt. Mitglied eines Ortsbeirats kann werden, wer für die Stadtvertretung wählbar ist. Die Amtszeit endet mit der Wahlperiode der Stadtvertretung. Jeder Ortsbeirat wählt aus seiner Mitte eine Ortsvorsteherin oder einen Ortsvorsteher, die oder der die Sitzungen leitet und den Stadtteil nach außen vertritt.

Rechte und Aufgaben

Der Ortsbeirat ist vor Entscheidungen der Stadtvertretung und ihrer Ausschüsse zu hören, wenn diese den Stadtteil in besonderer Weise betreffen. Das gilt nach der Hauptsatzung insbesondere für:

  • die Aufstellung und Änderung von Bebauungsplänen im Stadtteil
  • den Neubau, die Schließung oder die wesentliche Änderung öffentlicher Einrichtungen
  • größere Straßenbaumaßnahmen und die Änderung von Verkehrsführungen
  • die Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen
  • die Planung von Spielplätzen und Grünanlagen

Die Verwaltung legt dem Ortsbeirat die Unterlagen so rechtzeitig vor, dass er in einer ordentlichen Sitzung Stellung nehmen kann. Die Stellungnahme wird der Beschlussvorlage beigefügt. Darüber hinaus kann der Ortsbeirat in allen Angelegenheiten des Stadtteils Anträge an die Stadtvertretung richten, die dort innerhalb von drei Monaten behandelt werden müssen.

Das Stadtteilbudget

Jeder Ortsbeirat verfügt über ein Budget von 8.000 Euro im Jahr, über dessen Verwendung er selbst entscheidet. Gefördert werden zum Beispiel Stadtteilfeste, Sitzbänke, Fahrradbügel, Pflanzaktionen oder Anschaffungen für Vereine und Initiativen. Anträge auf Förderung können Vereine, Initiativen und Einzelpersonen formlos bei der Geschäftsstelle einreichen. Nicht verbrauchte Mittel verfallen am Jahresende.

Sitzungsorte

Die Ortsbeiräte tagen in ihrem Stadtteil. Jede Sitzung beginnt mit einer Einwohnerfragestunde, in der Sie Fragen und Hinweise zu Ihrem Stadtteil vortragen können.

  • Altstadt: Rathaus, Ausschusssaal, Am Markt 1
  • Nordstadt: Nachbarschaftszentrum Nord, Lindenallee 38
  • Südstadt: Stadtteilbibliothek Süd, Veranstaltungsraum, Marktplatz Süd 5
  • Hafen: Hafenhaus, Kaistraße 10
  • Schlossgarten: Aula der Grundschule am Schlossgarten
  • Weststadt: Begegnungsstätte West, Ulmenweg 2

Die Termine und Tagesordnungen finden Sie im Ratsinformationssystem und auf der Seite Bekanntmachungen. Themen, die mehrere Stadtteile betreffen, werden außerdem in den Stadtteilkonferenzen besprochen.

Kontakt

Geschäftsstelle der Ortsbeiräte

Sprechzeiten

Mo – Do
08:00 – 15:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

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