Zum Hauptinhalt springen

Das Gleichstellungsbüro

Gleiche Chancen für alle Geschlechter

Die Gleichstellungsbeauftragte der Hansestadt Musterstadt wirkt darauf hin, dass Frauen und Männer in der Stadt und in der Stadtverwaltung die gleichen Chancen haben und niemand wegen seines Geschlechts benachteiligt wird. Sie ist nach der Kommunalverfassung des Landes hauptamtlich tätig und in der Ausübung ihrer Tätigkeit an Weisungen nicht gebunden.

Zuständig: Gleichstellungsbüro · Stand: 18. September 2026

Auf einen Blick

  • Beratung: vertraulich und kostenlos, auf Wunsch anonym
  • Sprechzeiten: dienstags 09:00 bis 12:00 Uhr, donnerstags 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Hilfetelefon: „Gewalt gegen Frauen“ unter 116 016, rund um die Uhr

Aufgaben

Innerhalb der Stadtverwaltung ist die Gleichstellungsbeauftragte an allen Personalauswahlverfahren und an organisatorischen Entscheidungen beteiligt, die Auswirkungen auf die Gleichstellung haben können. Sie begleitet die Umsetzung des Gleichstellungsplans und ist Ansprechpartnerin für Beschäftigte, die Fragen zur Vereinbarkeit von Familie, Pflege und Beruf haben oder sich am Arbeitsplatz benachteiligt oder belästigt fühlen.

Gegenüber der Stadtvertretung kann sie zu allen Angelegenheiten Stellung nehmen, die die Gleichstellung berühren; in den Sitzungen der Stadtvertretung und der Ausschüsse hat sie ein Rederecht. Nach außen arbeitet sie mit Beratungsstellen, Vereinen und Initiativen zusammen und macht mit Veranstaltungen und Kampagnen auf Benachteiligungen aufmerksam.

Beratung für Einwohnerinnen und Einwohner

Das Gleichstellungsbüro berät Sie, wenn Sie wegen Ihres Geschlechts benachteiligt werden, etwa im Beruf, bei der Wohnungssuche oder im Umgang mit Behörden. Es unterstützt Frauen, die nach einer Familienphase in den Beruf zurückkehren möchten, und informiert über Angebote zur Kinderbetreuung und zur Pflege von Angehörigen. Eine Rechtsberatung darf das Gleichstellungsbüro nicht leisten; es vermittelt Ihnen aber gern an geeignete Fachstellen.

Schutz vor häuslicher Gewalt

Häusliche Gewalt ist keine Privatsache. In akuten Gefahrensituationen rufen Sie bitte immer die Polizei unter 110. Die Polizei kann die gewalttätige Person der Wohnung verweisen und ein Rückkehrverbot aussprechen. Das Frauenhaus Musterstadt nimmt Frauen und ihre Kinder rund um die Uhr auf; der Kontakt wird über die Polizei oder das bundesweite Hilfetelefon hergestellt, das in vielen Sprachen berät. Nach dem Gewaltschutzgesetz können Betroffene beim Amtsgericht Schutzanordnungen beantragen, zum Beispiel ein Kontakt- und Näherungsverbot.

Aktionen im Herbst 2026

  • 25. November 2026, 12:00 Uhr: Fahnenaktion vor dem Rathaus zum Internationalen Tag zur Beseitigung von Gewalt gegen Frauen
  • 25. November bis 10. Dezember 2026: Das Rathaus wird abends orange beleuchtet, um ein Zeichen gegen Gewalt zu setzen.
  • Informationsstand auf dem Wochenmarkt am Rathausplatz am Samstag, 28. November 2026, von 9:00 bis 12:00 Uhr

Gleichstellungsplan der Stadtverwaltung

Der Gleichstellungsplan für die Jahre 2026 bis 2029 sieht unter anderem vor, den Anteil von Frauen in Führungspositionen der Stadtverwaltung von derzeit 41 Prozent auf mindestens 50 Prozent zu erhöhen. Führungsaufgaben sollen häufiger auch in Teilzeit übernommen werden können. Über die Umsetzung berichtet die Verwaltung dem Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung einmal im Jahr.

Kontakt

Gleichstellungsbüro

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr

Termine außerhalb der Sprechzeiten nach Vereinbarung.

Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

Erreichbarkeit

täglich
rund um die Uhr, kostenlos und anonym

Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren