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Klimaschutz

Auf dem Weg zur klimaneutralen Hansestadt

Die Stadtvertretung hat mit dem Klimaschutzkonzept im November 2022 beschlossen, dass das Stadtgebiet von Musterstadt bis zum Jahr 2040 klimaneutral werden soll. Die Stadtverwaltung selbst will dieses Ziel bereits 2035 erreichen. Erreichbar ist es nur, wenn Stadt, Stadtwerke, Unternehmen und private Haushalte gemeinsam handeln.

Zuständig: Klimaschutzmanagement der Hansestadt Musterstadt · Stand: 25. September 2026

Auf einen Blick

  • Ziel: Klimaneutralität des Stadtgebiets bis 2040, der Verwaltung bis 2035
  • Stand 2024: rund 612.000 Tonnen CO₂-Äquivalente, 38 Prozent weniger als 1990
  • Wärmeplan: beschlossen am 25. Juni 2026
  • Beratung: kostenlose Energieberatung im Stadthaus

Neu: Ab dem 1. Oktober 2026 können Haushalte wieder einen Zuschuss von bis zu 200 Euro für ein Balkonkraftwerk beantragen. Einzelheiten finden Sie in der Pressemeldung Förderprogramm für Balkonkraftwerke startet erneut und auf der Seite Förderprogramme.

Wo entstehen die Emissionen?

Fast die Hälfte der Treibhausgasemissionen im Stadtgebiet entsteht beim Heizen von Gebäuden und bei der Bereitstellung von Warmwasser. Danach folgen der Verkehr mit rund 27 Prozent und der Stromverbrauch mit rund 21 Prozent. Das Klimaschutzkonzept setzt deshalb vor allem bei der Wärmeversorgung, beim Ausbau erneuerbarer Energien und bei der Mobilität an.

Kommunale Wärmeplanung

Nach dem Wärmeplanungsgesetz des Bundes hat die Stadt einen kommunalen Wärmeplan erstellt, den die Stadtvertretung am 25. Juni 2026 beschlossen hat. Er zeigt für jedes Quartier, welche Art der Wärmeversorgung dort langfristig voraussichtlich am wirtschaftlichsten ist. In der Altstadt, am Hafen und im Lindenviertel in der Nordstadt soll das Fernwärmenetz der Stadtwerke bis 2032 um rund 18 Kilometer erweitert werden. Die Erneuerung der Leitung unter der Brückenstraße im Oktober 2026 ist ein Teil dieses Ausbaus. In den übrigen Gebieten wird überwiegend eine dezentrale Versorgung, etwa mit Wärmepumpen, empfohlen.

Der Wärmeplan selbst begründet keine Pflichten für Eigentümerinnen und Eigentümer. Welche Anforderungen beim Einbau einer neuen Heizung gelten, ergibt sich aus dem Gebäudeenergiegesetz (GEG). Lassen Sie sich vor einer Entscheidung unabhängig beraten.

Solarenergie

Im Solarkataster der Stadt können Sie für jedes Gebäude prüfen, ob sich das Dach für eine Photovoltaik- oder Solarthermieanlage eignet und welcher Ertrag zu erwarten ist. Das Kataster steht auch als Datensatz im Bereich Offene Daten zur Verfügung. Auf städtischen Gebäuden sind derzeit 31 Photovoltaikanlagen in Betrieb; bis 2030 sollen alle geeigneten Dächer genutzt werden.

Klimaschutz in der Verwaltung

  • Alle städtischen Gebäude beziehen seit 2021 Ökostrom.
  • 82 Prozent der Straßenbeleuchtung sind auf LED umgerüstet.
  • Neue Dienstfahrzeuge werden grundsätzlich mit Elektroantrieb beschafft.
  • Die neue Buslinie 14 der Stadtwerke fährt ab Dezember ausschließlich mit Elektrobussen.

Energieberatung

Die Verbraucherzentrale bietet am zweiten und vierten Mittwoch jedes Monats eine kostenlose Energieberatung im Stadthaus an. Themen sind zum Beispiel die Wahl einer neuen Heizung, die Dämmung des Hauses oder der Stromverbrauch im Haushalt. Die Beratung dauert etwa 45 Minuten; eine Terminvereinbarung über das Klimaschutzmanagement ist erforderlich.

Kontakt

Klimaschutzmanagement

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
08:30 – 15:30 Uhr
Freitag
08:30 – 12:00 Uhr

Termine für die Energieberatung der Verbraucherzentrale vergeben wir telefonisch.

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