Sorge um ein Kind? Wenn Sie befürchten, dass ein Kind vernachlässigt, misshandelt oder missbraucht wird, wenden Sie sich an den Allgemeinen Sozialen Dienst. Sie können Ihren Hinweis auch anonym geben. Außerhalb der Dienstzeiten ist der Kinderschutz-Bereitschaftsdienst über die Polizei unter 110 erreichbar.
Unsere Aufgaben
- Kindertagesbetreuung: Vergabe von Kita-Plätzen und Vermittlung von Tagespflegepersonen über die Kita-Servicestelle (siehe Kita-Platz finden)
- Familienbüro: erste Anlaufstelle für Familien, Elterngeldberatung und Unterhaltsvorschuss (siehe Familienbüro)
- Allgemeiner Sozialer Dienst: Beratung in Erziehungsfragen und Krisen, Hilfen zur Erziehung und Kinderschutz
- Kinder- und Jugendarbeit: Jugendzentren, Ferienangebote und Förderung der Jugendverbände (siehe Jugendfreizeit)
- Beistandschaften und Beurkundungen: Unterstützung bei Vaterschaft und Unterhalt
- Pflegekinderdienst: Vermittlung und Begleitung von Pflegefamilien
- Jugendhilfe im Strafverfahren: Begleitung junger Menschen in Verfahren vor dem Jugendgericht
Hilfen zur Erziehung
Eltern, die bei der Erziehung ihrer Kinder an ihre Grenzen stoßen, haben nach § 27 SGB VIII Anspruch auf Hilfe, wenn eine dem Wohl des Kindes entsprechende Erziehung nicht gewährleistet ist. Die Hilfe muss für die Entwicklung des Kindes geeignet und notwendig sein. Mögliche Hilfen sind zum Beispiel eine Erziehungsberatung, eine sozialpädagogische Familienhilfe, die Betreuung in einer Tagesgruppe oder, wenn es nicht anders geht, die Unterbringung in einer Pflegefamilie oder einer Wohngruppe.
Den Antrag können Sie formlos beim Allgemeinen Sozialen Dienst stellen. Welche Hilfe im Einzelfall geeignet ist, wird gemeinsam mit Ihnen und Ihrem Kind in einem Hilfeplan festgelegt und regelmäßig überprüft. Ambulante Hilfen sind für Sie kostenfrei. Bei einer Unterbringung außerhalb der Familie kann ein Kostenbeitrag nach den §§ 91 ff. SGB VIII erhoben werden.
Beistandschaft und Beurkundungen
Alleinerziehende Mütter und Väter können beim Jugendamt schriftlich eine Beistandschaft beantragen. Das Jugendamt hilft dann kostenlos dabei, die Vaterschaft feststellen zu lassen oder Unterhaltsansprüche des Kindes zu berechnen und durchzusetzen. Die Beistandschaft ist freiwillig und kann jederzeit beendet werden.
Außerdem beurkundet das Jugendamt gebührenfrei Vaterschaftsanerkennungen, Sorgeerklärungen nicht miteinander verheirateter Eltern und Verpflichtungen zur Zahlung von Kindesunterhalt. Für eine Beurkundung vereinbaren Sie bitte einen Termin und bringen Sie Ihren Personalausweis oder Reisepass mit.
Pflegefamilien gesucht
Nicht alle Kinder können bei ihren Eltern aufwachsen. Der Pflegekinderdienst sucht deshalb Familien, Paare und Einzelpersonen, die einem Kind für eine begrenzte Zeit oder auf Dauer ein Zuhause geben möchten. Pflegeeltern werden gründlich vorbereitet, fachlich begleitet und erhalten ein monatliches Pflegegeld. Der nächste Informationsabend findet am Mittwoch, 4. November 2026, um 18:00 Uhr im Stadthaus statt; bitte melden Sie sich vorher an.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss befasst sich mit allen grundsätzlichen Angelegenheiten der Jugendhilfe, etwa mit der Kita-Bedarfsplanung und der Förderung der freien Träger. Die nächste öffentliche Sitzung findet am 27. Oktober 2026 statt. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Ausschüsse.