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Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragen

Fachbereich Soziale Sicherung, Team Bildung und Teilhabe · Stand: 1. August 2026

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Leistungsbeschreibung

Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene aus Familien mit geringem Einkommen sollen die gleichen Chancen auf Bildung und auf die Teilnahme am gesellschaftlichen Leben haben wie andere. Deshalb können für sie Leistungen für Bildung und Teilhabe beantragt werden. Die Leistungen werden zusätzlich zu Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag gewährt.

Gefördert werden:

  • eintägige Ausflüge und mehrtägige Fahrten von Schule oder Kita in Höhe der tatsächlichen Kosten
  • persönlicher Schulbedarf mit 195 Euro je Schuljahr, ausgezahlt in zwei Teilbeträgen zum 1. August und zum 1. Februar
  • Fahrtkosten zur nächstgelegenen Schule des gewählten Bildungsgangs, soweit sie nicht von anderer Seite übernommen werden
  • Lernförderung, wenn die Schule bestätigt, dass sie zum Erreichen der Lernziele erforderlich ist
  • gemeinschaftliches Mittagessen in Schule, Kita oder Kindertagespflege
  • Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben mit 15 Euro monatlich, zum Beispiel für den Sportverein, die Musikschule oder Freizeiten

Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt

Die Kosten für das Mittagessen, für Ausflüge und für Vereinsbeiträge rechnet die Stadt direkt mit den Schulen, Kitas, Caterern und Vereinen ab. Sie müssen die Beträge also nicht auslegen. Das Teilhabebudget kann auch für kostenpflichtige Angebote des Ferienpasses eingesetzt werden.

Voraussetzungen

  • Das Kind ist jünger als 25 Jahre und besucht eine allgemein- oder berufsbildende Schule oder eine Kita.
  • Für die Teilhabeleistungen ist das Kind jünger als 18 Jahre.
  • Die Familie bezieht Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Wohngeld oder Kinderzuschlag.
  • Die Familie wohnt in der Hansestadt Musterstadt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit richtet sich nach der Leistung, die Ihre Familie bezieht:

  • bei Bürgergeld: Jobcenter Musterstadt
  • bei Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz: Fachbereich Soziale Sicherung, Team Bildung und Teilhabe

Verfahrensablauf

  1. Sie stellen einen Antrag online, per Post oder in einem Bürgerbüro. Ein Antrag genügt für alle Leistungen und gilt für den gesamten Bewilligungszeitraum Ihrer Grundleistung.
  2. Das Team Bildung und Teilhabe prüft den Anspruch und erteilt einen Bescheid.
  3. Den Schulbedarf erhalten Sie auf Ihr Konto. Die übrigen Leistungen werden direkt an die Anbieter gezahlt.
  4. Für eine Lernförderung reichen Sie zusätzlich die Bestätigung der Schule ein.

Wer Bürgergeld bezieht, muss für die meisten Leistungen keinen gesonderten Antrag stellen; sie sind mit dem Antrag auf Bürgergeld bereits beantragt. Nur die Lernförderung ist gesondert beim Jobcenter zu beantragen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe
  • aktueller Bescheid über Wohngeld, Kinderzuschlag, Sozialhilfe oder Asylbewerberleistungen
  • Schulbescheinigung oder Nachweis über den Kita-Besuch
  • für Ausflüge und Klassenfahrten: Kostenaufstellung der Schule oder Kita
  • für die Lernförderung: Bestätigung der Schule
  • für Vereinsbeiträge: Beitragsnachweis des Vereins

Welche Gebühren fallen an?

Die Antragstellung ist kostenlos.

Welche Fristen muss ich beachten?

Der Antrag wirkt auf den Beginn des Bewilligungszeitraums der Grundleistung zurück. Kosten für Klassenfahrten sollten Sie jedoch möglichst vor der Fahrt beantragen, damit die Zahlung rechtzeitig an die Schule erfolgen kann.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Lernförderung wird in der Regel für die Dauer eines Schulhalbjahres bewilligt und kann verlängert werden. Sie setzt voraus, dass die Schule einen Förderbedarf bestätigt und keine vergleichbaren schulischen Angebote bestehen. Eine Versetzungsgefährdung ist nicht erforderlich.

Ändert sich Ihre Grundleistung oder endet der Bewilligungszeitraum, müssen Sie gegebenenfalls einen neuen Antrag stellen. Bitte teilen Sie uns außerdem mit, wenn Ihr Kind die Schule wechselt oder die Kita verlässt.

Formulare

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