Auf einen Blick
- Sitz: Stadthaus, Am Markt 1, 2. Obergeschoss; Pflegestützpunkt im Erdgeschoss
- Anträge: online, per Post, im Servicecenter oder in jedem Bürgerbüro
- Beratung: kostenlos, nach Terminvereinbarung auch als Hausbesuch
Unsere Leistungen
- Wohngeld: Mietzuschuss für Mieterinnen und Mieter, Lastenzuschuss für selbst nutzende Eigentümerinnen und Eigentümer
- Wohnberechtigungsschein: Voraussetzung für den Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung
- Bildung und Teilhabe: Zuschüsse zu Schulbedarf, Klassenfahrten, Lernförderung und Mittagessen
- Schwerbehindertenausweis: Feststellung des Grades der Behinderung und der Merkzeichen
- Pflegeberatung: unabhängige Beratung im Pflegestützpunkt Musterstadt
- Schuldnerberatung: Hilfe bei Überschuldung und im Verbraucherinsolvenzverfahren
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Hilfe zum Lebensunterhalt und Hilfe zur Pflege
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Grundsicherung und Sozialhilfe
Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach den §§ 41 ff. SGB XII erhalten Personen, die die Regelaltersgrenze erreicht haben oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind und ihren notwendigen Lebensunterhalt nicht aus ihrem Einkommen und Vermögen bestreiten können. Die Leistung umfasst den Regelbedarf, der für eine alleinstehende Person im Jahr 2026 monatlich 563 Euro beträgt, sowie die angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung. Unterhaltspflichtige Kinder oder Eltern werden erst herangezogen, wenn ihr jährliches Gesamteinkommen 100.000 Euro übersteigt.
Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten Menschen, die vorübergehend voll erwerbsgemindert sind und keinen Anspruch auf Leistungen des Jobcenters haben. Wer erwerbsfähig ist, wendet sich für das Bürgergeld an das Jobcenter Musterstadt.
Wichtig: Grundsicherung wird ab dem Ersten des Monats gezahlt, in dem der Antrag gestellt worden ist. Stellen Sie den Antrag deshalb rechtzeitig, auch wenn noch nicht alle Unterlagen vorliegen. Fehlende Nachweise können Sie nachreichen.
Hilfe zur Pflege
Reichen die Leistungen der Pflegeversicherung und das eigene Einkommen und Vermögen nicht aus, um die Kosten der Pflege zu decken, kann Hilfe zur Pflege nach dem SGB XII gewährt werden. Das betrifft vor allem die Kosten eines Pflegeheims. Bitte stellen Sie den Antrag möglichst vor dem Einzug in eine Einrichtung, denn Sozialhilfe wird grundsätzlich erst ab dem Zeitpunkt geleistet, zu dem der Fachbereich von dem Bedarf Kenntnis erhalten hat. Der Pflegestützpunkt hilft Ihnen, die passenden Leistungen zu finden.
So erreichen Sie uns
Erste Anlaufstelle ist das Servicecenter des Fachbereichs. Dort erhalten Sie Antragsformulare, können Unterlagen abgeben und bekommen einen Termin bei der zuständigen Sachbearbeitung. Wenn Sie wegen einer Krankheit oder Behinderung nicht ins Stadthaus kommen können, vereinbaren wir auf Wunsch einen Hausbesuch. Für Gespräche in anderen Sprachen und in Deutscher Gebärdensprache stellen wir kostenlos eine Dolmetscherin oder einen Dolmetscher zur Verfügung.