Was finden Sie im Stadtarchiv?
- Urkunden und Amtsbücher seit dem 13. Jahrhundert
- Akten der Stadtverwaltung und der Stadtvertretung
- Personenstandsregister nach Ablauf der gesetzlichen Fortführungsfristen
- Adressbücher ab 1850 und Tageszeitungen ab 1832
- eine Fotosammlung mit rund 250.000 Aufnahmen
- Nachlässe von Privatpersonen sowie Unterlagen von Vereinen und Firmen
Familienforschung
Für die Familienforschung sind die Personenstandsregister die wichtigste Quelle. Sie werden nach § 5 Absatz 5 und § 7 des Personenstandsgesetzes vom Standesamt an das Stadtarchiv abgegeben, sobald die Fortführungsfristen abgelaufen sind: Geburtenregister nach 110 Jahren, Ehe- und Lebenspartnerschaftsregister nach 80 Jahren und Sterberegister nach 30 Jahren. Jüngere Einträge erhalten Sie nur beim Standesamt.
Bitte geben Sie bei einer Anfrage möglichst genau an, welche Person Sie suchen, und nennen Sie Datum und Ort des Ereignisses. Schriftliche Anfragen werden in der Reihenfolge ihres Eingangs bearbeitet; die Bearbeitungszeit beträgt derzeit etwa sechs Wochen. Für Recherchen durch das Archivpersonal wird eine Gebühr von 15 Euro je angefangene Viertelstunde erhoben.
Nutzung im Lesesaal
Jede Person, die ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, kann das Archivgut im Lesesaal einsehen. Ein berechtigtes Interesse liegt insbesondere bei wissenschaftlichen, heimatkundlichen, familiengeschichtlichen und publizistischen Zwecken vor. Da der Lesesaal nur acht Plätze hat, ist eine vorherige Terminvereinbarung erforderlich. Bitte bestellen Sie die gewünschten Unterlagen mindestens zwei Arbeitstage im Voraus.
Das Fotografieren von Archivgut mit einer eigenen Kamera ohne Blitz ist nach Unterzeichnung einer Fotoerlaubnis kostenlos. Scans durch das Archiv kosten 2 Euro je Seite. Wenn Sie Abbildungen aus dem Archiv veröffentlichen möchten, benötigen Sie eine gesonderte Genehmigung.
Schutzfristen
Nach dem Archivgesetz des Landes darf Archivgut grundsätzlich erst 30 Jahre nach der Entstehung der Unterlagen genutzt werden. Unterlagen, die sich auf eine natürliche Person beziehen, sind darüber hinaus bis zehn Jahre nach deren Tod geschützt. Ist das Todesdatum nicht bekannt, endet die Schutzfrist 100 Jahre nach der Geburt. Auf Antrag kann die Schutzfrist verkürzt werden, etwa wenn die betroffene Person eingewilligt hat oder wenn die Nutzung für ein wissenschaftliches Vorhaben unerlässlich ist und schutzwürdige Belange ausreichend berücksichtigt werden.
Unterlagen anbieten
Besitzen Sie Briefe, Fotos, Tagebücher oder Vereinsunterlagen, die für die Geschichte Musterstadts von Bedeutung sein könnten? Bitte werfen Sie diese nicht weg, sondern sprechen Sie uns an. Das Stadtarchiv übernimmt Unterlagen als Schenkung oder als Depositum, bei dem das Eigentum bei Ihnen verbleibt.
Rechtsgrundlagen
- Archivgesetz des Landes
- Personenstandsgesetz (PStG), § 5 Absatz 5 und § 7
- Benutzungs- und Gebührenordnung des Stadtarchivs der Hansestadt Musterstadt