Zum Hauptinhalt springen

Der Bürgermeister

Leiter der Stadtverwaltung

Der Bürgermeister leitet die Verwaltung der Hansestadt Musterstadt und vertritt die Stadt nach außen. Er wird von den Bürgerinnen und Bürgern für die Dauer von sieben Jahren direkt gewählt und übt sein Amt hauptamtlich aus. Gemeinsam mit den drei Beigeordneten bildet er den Verwaltungsvorstand.

Zuständig: Büro des Bürgermeisters · Stand: 14. September 2026

Auf einen Blick

  • Amtszeit: sieben Jahre, Direktwahl durch die Bürgerinnen und Bürger
  • Vertretung: der Erste Stellvertreter, im Weiteren die Zweite Stellvertreterin
  • Sprechstunde: am letzten Donnerstag im Monat, nur mit Anmeldung

Aufgaben

Nach der Kommunalverfassung des Landes ist der Bürgermeister für die sachgerechte Erledigung der Aufgaben und den ordnungsgemäßen Gang der Verwaltung verantwortlich. Er bereitet die Beschlüsse der Stadtvertretung und des Hauptausschusses vor und führt sie aus. Über Geschäfte der laufenden Verwaltung, die nach Größe und Bedeutung keine grundsätzliche Bedeutung haben, entscheidet er in eigener Zuständigkeit.

Der Bürgermeister ist Dienstvorgesetzter der rund 1.900 Beschäftigten der Stadtverwaltung und führt den Vorsitz im Hauptausschuss. Er nimmt außerdem die Aufgaben wahr, die der Stadt vom Bund und vom Land zur Erfüllung nach Weisung übertragen sind, etwa das Melde- und Passwesen, die Durchführung von Wahlen oder die Gefahrenabwehr. Hält er einen Beschluss der Stadtvertretung für rechtswidrig, ist er verpflichtet, diesem Beschluss zu widersprechen.

Der Verwaltungsvorstand

Die Aufgaben der Stadtverwaltung sind auf vier Geschäftsbereiche verteilt. Die Beigeordneten werden von der Stadtvertretung für sieben Jahre gewählt und leiten ihren Geschäftsbereich eigenverantwortlich im Rahmen der Richtlinien des Bürgermeisters.

  • Der Bürgermeister: Zentrale Dienste, Recht, Pressestelle, Gleichstellung, Rechnungsprüfung und Wirtschaftsförderung
  • Der Beigeordnete für Finanzen, Ordnung und Bürgerservice (Erster Stellvertreter): Finanzen, Bürgerbüros, Ordnungsbehörde und Feuerwehr
  • Die Beigeordnete für Jugend, Schule und Soziales (Zweite Stellvertreterin): Jugendamt, Schule, Kultur und Sport, Soziale Sicherung und Gesundheitsamt
  • Der Beigeordnete für Bauen, Umwelt und Stadtentwicklung: Planen und Bauen, Verkehr, Umwelt und Zentrales Gebäudemanagement

Welche Stellen zu den einzelnen Geschäftsbereichen gehören, erfahren Sie auf der Seite Fachbereiche und Ämter.

Bürgersprechstunde

Einmal im Monat nimmt sich der Bürgermeister Zeit für persönliche Gespräche mit Einwohnerinnen und Einwohnern. Die Sprechstunde findet am letzten Donnerstag im Monat von 15:00 bis 17:00 Uhr im Rathaus statt; die nächsten Termine sind der 29. Oktober und der 26. November 2026. Für jedes Gespräch stehen etwa 15 Minuten zur Verfügung. Bitte melden Sie sich bis zum Montag der jeweiligen Woche im Büro des Bürgermeisters an und nennen Sie kurz Ihr Anliegen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass der Bürgermeister in laufende Verwaltungs- oder Gerichtsverfahren nicht eingreifen und keine Rechtsberatung leisten kann.

Glückwünsche und Ehrungen

Der Bürgermeister gratuliert Einwohnerinnen und Einwohnern schriftlich zum 90., 95., 100. und zu jedem weiteren Geburtstag sowie zur Goldenen, Diamantenen und Eisernen Hochzeit. Die Daten stammen aus dem Melderegister. Wer keine Glückwünsche erhalten möchte, kann der Weitergabe seiner Daten nach § 50 Absatz 5 des Bundesmeldegesetzes (BMG) im Bürgerbüro widersprechen. Wurde Ihre Ehe nicht in Musterstadt geschlossen, teilen Sie das Jubiläum bitte spätestens vier Wochen vorher mit.

Schirmherrschaften und Grußworte

Anfragen für eine Schirmherrschaft, ein Grußwort oder die Teilnahme des Bürgermeisters an einer Veranstaltung richten Sie bitte mindestens acht Wochen vorher schriftlich an sein Büro. Fügen Sie eine kurze Beschreibung der Veranstaltung, den geplanten Ablauf und eine Ansprechperson bei. Ein Anspruch auf Übernahme besteht nicht; mit einer Schirmherrschaft ist keine finanzielle Förderung verbunden.

Kontakt

Büro des Bürgermeisters

Erreichbarkeit

Mo – Do
08:00 – 16:00 Uhr
Freitag
08:00 – 13:00 Uhr

Anmeldung zur Bürgersprechstunde telefonisch oder per E-Mail.

Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren