Zum Hauptinhalt springen

Kita-Platz finden

Betreuung für Kinder bis zum Schuleintritt

In der Hansestadt Musterstadt werden rund 4.200 Kinder in 58 Kindertageseinrichtungen und bei 96 Kindertagespflegepersonen betreut. Neben der Stadt sind Kirchengemeinden, Wohlfahrtsverbände und Elternvereine Träger von Einrichtungen. Plätze in allen Kitas und in der Kindertagespflege werden über das zentrale Kita-Portal vorgemerkt und vergeben.

Zuständig: Jugendamt, Kita-Servicestelle · Stand: 15. September 2026

Auf einen Blick

  • Anspruch: ab dem vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt (§ 24 SGB VIII)
  • Anmeldung: online über das Kita-Portal, frühestens zwölf Monate vor dem gewünschten Betreuungsbeginn
  • Frist: Für Plätze ab dem 1. August ist Anmeldeschluss am 31. Januar desselben Jahres.
  • Kosten: Elternbeitrag nach Betreuungsumfang, Ermäßigung oder Befreiung auf Antrag

Kita am Schlossgarten: Die Einrichtung wird ab dem 2. November 2026 saniert und erweitert. Während der Bauzeit werden die Kinder in einem Interimsgebäude an der Lindenallee betreut. Die zwölf zusätzlichen Krippenplätze, die durch den Anbau entstehen, werden nach Abschluss der Bauarbeiten über das Kita-Portal vergeben. Einzelheiten finden Sie in der Pressemeldung zur Sanierung der Kita am Schlossgarten.

Wer hat Anspruch auf einen Betreuungsplatz?

Kinder haben vom vollendeten ersten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Rechtsanspruch auf Förderung in einer Kindertageseinrichtung oder in der Kindertagespflege. Nach dem Kindertagesförderungsgesetz des Landes umfasst dieser Anspruch in Musterstadt mindestens sechs Stunden täglich an fünf Tagen in der Woche. Ein darüber hinausgehender Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellen Bedarf, zum Beispiel nach den Arbeitszeiten der Eltern.

Kinder unter einem Jahr sind zu fördern, wenn die Eltern erwerbstätig sind, eine Arbeit suchen, sich in einer Ausbildung befinden oder wenn die Förderung für die Entwicklung des Kindes geboten ist. Der Rechtsanspruch richtet sich auf einen zumutbaren Platz, nicht auf eine bestimmte Einrichtung. Ihre Wünsche berücksichtigen wir im Rahmen der freien Kapazitäten so weit wie möglich.

So melden Sie Ihr Kind an

  1. Vormerkung im Kita-Portal: Legen Sie im Kita-Portal ein Konto an und geben Sie bis zu drei Wunscheinrichtungen in der gewünschten Reihenfolge, den Betreuungsbeginn und den gewünschten Betreuungsumfang an.
  2. Bestätigung: Sie erhalten eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Die ausgewählten Einrichtungen können Ihre Vormerkung einsehen und laden Sie gegebenenfalls zu einem Kennenlerngespräch ein.
  3. Platzangebot: Die Träger vergeben die Plätze nach den Aufnahmekriterien der Kita-Satzung, unter anderem Geschwisterkinder, Wohnortnähe und besondere familiäre Belastungen. Zusagen für die Hauptvergabe werden ab Mitte März verschickt. Ein Angebot muss innerhalb von 14 Tagen im Portal angenommen werden, andernfalls verfällt es.
  4. Betreuungsvertrag: Den Vertrag schließen Sie direkt mit dem Träger der Einrichtung. Vor der Aufnahme ist nach § 20 Absatz 9 des Infektionsschutzgesetzes ein Nachweis über den Masernschutz vorzulegen.

Was tun, wenn ich keinen Platz bekomme?

Haben Sie bis sechs Wochen vor dem gewünschten Betreuungsbeginn kein Angebot erhalten, wenden Sie sich bitte an die Kita-Servicestelle. Sie sucht gemeinsam mit Ihnen nach freien Plätzen in anderen Einrichtungen oder in der Kindertagespflege. Möchten Sie Ihren Rechtsanspruch förmlich geltend machen, richten Sie einen schriftlichen Antrag an das Jugendamt, möglichst spätestens drei Monate vor dem gewünschten Beginn.

Kindertagespflege

Tagesmütter und Tagesväter betreuen bis zu fünf Kinder gleichzeitig in ihrem Haushalt oder in angemieteten Räumen. Die Kindertagespflege eignet sich besonders für Kinder unter drei Jahren und für Familien mit ungewöhnlichen Arbeitszeiten. Alle Tagespflegepersonen sind qualifiziert und verfügen über eine Pflegeerlaubnis des Jugendamts nach § 43 SGB VIII. Die Fachberatung Kindertagespflege vermittelt freie Plätze; es gelten dieselben Elternbeiträge wie in einer Kita.

Was kostet ein Kita-Platz?

Die Höhe des Elternbeitrags richtet sich nach dem vereinbarten Betreuungsumfang und dem Alter des Kindes. Für einen Ganztagsplatz mit 40 Wochenstunden beträgt der Beitrag derzeit 226 Euro im Monat; hinzu kommt ein Verpflegungsgeld von 65 Euro. Für das zweite Kind, das gleichzeitig eine Kita oder Kindertagespflege besucht, ermäßigt sich der Beitrag um die Hälfte, ab dem dritten Kind entfällt er.

Familien, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz, Kinderzuschlag oder Wohngeld erhalten, zahlen nach § 90 Absatz 4 SGB VIII keinen Elternbeitrag. Bei geringem Einkommen kann der Beitrag auf Antrag ermäßigt werden. Die Kosten für das Mittagessen können über die Leistungen für Bildung und Teilhabe übernommen werden.

Rechtsgrundlagen

  • Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII), insbesondere §§ 22 bis 24 und § 90
  • Kindertagesförderungsgesetz des Landes
  • Satzung der Hansestadt Musterstadt über die Vergabe von Betreuungsplätzen und die Erhebung von Elternbeiträgen

Kontakt

Jugendamt – Kita-Servicestelle

Sprechzeiten

Montag
08:30 – 12:00 Uhr
Dienstag
08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 – 17:30 Uhr

Telefonisch erreichen Sie uns zusätzlich Mittwoch und Freitag von 09:00 bis 12:00 Uhr.

Fachberatung Kindertagespflege

Sprechzeiten

Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr

Beratungsgespräche bitte nach vorheriger Terminvereinbarung.

Mehr zum Thema

Das könnte Sie auch interessieren