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Förderprogramme

Zuschüsse für Klimaschutz und Klimaanpassung

Mit dem Förderprogramm „Klimafreundlich wohnen in Musterstadt“ unterstützt die Stadt private Haushalte, Vermieterinnen und Vermieter sowie Wohnungseigentümergemeinschaften bei Maßnahmen, die Energie sparen, erneuerbare Energien nutzen oder das Grundstück besser vor Hitze und Starkregen schützen. Die Zuschüsse werden nach der Förderrichtlinie der Stadt im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

Zuständig: Klimaschutzmanagement, Förderstelle · Stand: 30. September 2026

Wichtig: Beantragen Sie die Förderung, bevor Sie ein Gerät kaufen oder einen Auftrag erteilen. Maßnahmen, die vor dem Erhalt der Förderzusage begonnen wurden, können nicht gefördert werden. Ein Rechtsanspruch auf die Förderung besteht nicht; die Mittel werden in der Reihenfolge des Eingangs der vollständigen Anträge vergeben.

Balkonkraftwerke

Die Stadt bezuschusst 50 Prozent der Anschaffungskosten für ein neues Steckersolargerät, höchstens 200 Euro je Haushalt. Für das Jahr 2026 stehen 60.000 Euro zur Verfügung. Anträge können ab dem 1. Oktober 2026 online gestellt werden.

  • Wechselrichterleistung bis 800 Voltampere
  • Hauptwohnsitz in Musterstadt
  • Kauf und Anbringung innerhalb von drei Monaten nach der Förderzusage
  • Registrierung im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
  • bei Mietwohnungen die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters, bei Wohnungseigentum die der Eigentümergemeinschaft

Weitere Informationen enthält die Pressemeldung Förderprogramm für Balkonkraftwerke startet erneut.

Solaranlagen auf dem Dach

Für neue Photovoltaikanlagen auf Wohngebäuden zahlt die Stadt 150 Euro je Kilowatt installierter Leistung, höchstens 1.500 Euro je Gebäude. Wird zusätzlich ein Batteriespeicher eingebaut, erhöht sich der Zuschuss um 300 Euro.

Energieberatung und Sanierungsfahrplan

Wer sein Haus energetisch sanieren möchte, sollte zunächst einen individuellen Sanierungsfahrplan erstellen lassen. Die Stadt übernimmt die Hälfte des Eigenanteils, der nach Abzug der Bundesförderung verbleibt, höchstens 500 Euro. Für die Sanierung selbst, etwa die Dämmung oder den Heizungstausch, gibt es Zuschüsse und Kredite des Bundes über das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und die KfW.

Begrünung, Entsiegelung und Regenwasser

  • Dachbegrünung: 50 Prozent der Kosten, höchstens 5.000 Euro je Gebäude
  • Fassadenbegrünung: 50 Prozent der Kosten, höchstens 3.000 Euro je Gebäude
  • Entsiegelung: 30 Euro je Quadratmeter, höchstens 3.000 Euro
  • Zisternen ab zwei Kubikmetern Fassungsvermögen: 50 Prozent der Kosten, höchstens 1.000 Euro

Nicht gefördert werden Maßnahmen, zu denen Sie ohnehin verpflichtet sind, zum Beispiel eine Dachbegrünung, die in einem Bebauungsplan festgesetzt ist.

So beantragen Sie die Förderung

  1. Antrag stellen: Den Zuschuss für ein Balkonkraftwerk beantragen Sie online. Für alle anderen Programme senden Sie das Antragsformular per Post oder E-Mail an die Förderstelle und fügen ein Angebot oder eine Kostenschätzung bei.
  2. Förderzusage abwarten: Die Förderstelle prüft den Antrag und schickt Ihnen eine schriftliche Förderzusage.
  3. Maßnahme umsetzen: Erst jetzt kaufen Sie das Gerät oder beauftragen die Arbeiten.
  4. Nachweise einreichen: Nach Abschluss reichen Sie die Rechnung und ein Foto der Maßnahme ein, beim Balkonkraftwerk zusätzlich die Bestätigung der Registrierung. Der Zuschuss wird anschließend auf Ihr Konto überwiesen.

Für Kulturdenkmale gibt es zusätzlich das Denkmalförderprogramm der Stadt; Einzelheiten finden Sie unter Denkmalschutz.

Kontakt

Klimaschutzmanagement – Förderstelle

Telefonische Sprechzeiten

Montag bis Mittwoch
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 17:00 Uhr

Wer den Antrag nicht online stellen kann, erhält Unterstützung in den Bürgerbüros.

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