Führungszeugnis beantragen
Bürgerbüros der Hansestadt Musterstadt · Stand: 20. August 2026
Leistungsbeschreibung
Das Führungszeugnis ist eine Bescheinigung über die im Bundeszentralregister eingetragenen Verurteilungen einer Person. Es wird häufig von Arbeitgebern, Behörden oder Vereinen verlangt. Ausgestellt wird es vom Bundesamt für Justiz in Bonn; die Bürgerbüros nehmen Ihren Antrag entgegen und leiten ihn elektronisch weiter.
Es gibt verschiedene Arten von Führungszeugnissen:
- Das Führungszeugnis für private Zwecke wird Ihnen per Post nach Hause geschickt.
- Das Führungszeugnis zur Vorlage bei einer Behörde wird direkt an die Behörde geschickt, die es angefordert hat.
- Das erweiterte Führungszeugnis wird für Tätigkeiten mit Kindern und Jugendlichen benötigt, etwa in Kitas, Schulen oder Sportvereinen.
- Staatsangehörige anderer EU-Staaten können ein Europäisches Führungszeugnis beantragen, das zusätzlich Eintragungen aus ihrem Herkunftsstaat enthält.
Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt
Vereine und Verbände, die von ihren ehrenamtlich Tätigen ein erweitertes Führungszeugnis verlangen, können dafür das Muster der Stadt verwenden. Es enthält alle Angaben, die das Bürgerbüro für den Antrag und die Gebührenbefreiung benötigt.
Verfahrensablauf
Sie können das Führungszeugnis persönlich im Bürgerbüro oder online über das Portal des Bundesamts für Justiz beantragen. Für den Online-Antrag benötigen Sie einen Personalausweis mit aktivierter Online-Ausweisfunktion.
- Buchen Sie einen Termin im Bürgerbüro und bringen Sie Ihren Ausweis mit.
- Geben Sie an, welche Art von Führungszeugnis Sie benötigen, und legen Sie bei einem erweiterten Führungszeugnis die schriftliche Aufforderung der Einrichtung vor.
- Sie bezahlen die Gebühr, sofern keine Befreiung vorliegt. Das Bürgerbüro übermittelt den Antrag an das Bundesamt für Justiz.
- Das Führungszeugnis wird Ihnen oder der Behörde per Post zugestellt.
Eine Vertretung durch eine bevollmächtigte Person ist nicht möglich. Für Minderjährige ab 14 Jahren kann auch die gesetzliche Vertreterin oder der gesetzliche Vertreter den Antrag stellen.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Meldebehörde Ihres Wohnorts. In Musterstadt können Sie jedes Bürgerbüro nutzen. Den Online-Antrag stellen Sie direkt beim Bundesamt für Justiz.
Voraussetzungen
- Sie sind mindestens 14 Jahre alt.
- Sie sind in der Hansestadt Musterstadt gemeldet.
- Für ein erweitertes Führungszeugnis liegt eine schriftliche Aufforderung der Stelle vor, für die Sie tätig werden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- gültiger Personalausweis oder Reisepass
- beim erweiterten Führungszeugnis: Bestätigung der Einrichtung oder des Vereins
- beim Führungszeugnis für eine Behörde: Anschrift der Behörde und das Aktenzeichen
- für eine Gebührenbefreiung: Nachweis über die ehrenamtliche Tätigkeit oder aktueller Bescheid über Bürgergeld oder Grundsicherung
Welche Gebühren fallen an?
Ein Führungszeugnis kostet 13 Euro, ein Europäisches Führungszeugnis 17 Euro. Die Gebühr wird vom Bundesamt für Justiz erhoben und im Bürgerbüro bei der Antragstellung bezahlt.
Von der Gebühr befreit werden kann, wer das Führungszeugnis für eine ehrenamtliche Tätigkeit in einer gemeinnützigen Einrichtung benötigt oder wegen geringen Einkommens die Gebühr nicht aufbringen kann. Die Befreiung muss bei der Antragstellung beantragt werden; eine spätere Erstattung ist nicht möglich.
Bearbeitungsdauer
Das Führungszeugnis wird in der Regel innerhalb von zwei Wochen nach Eingang des Antrags beim Bundesamt für Justiz verschickt. Bei Online-Anträgen geht es meist schneller. Das Bürgerbüro hat keinen Einfluss auf die Bearbeitungszeit und kann auch keine Auskunft über den Stand geben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Nicht jede Verurteilung wird in das Führungszeugnis aufgenommen. Geringe Geldstrafen bei einer ersten Verurteilung erscheinen zum Beispiel nicht. Einträge werden nach Ablauf gesetzlicher Fristen nicht mehr aufgeführt.
Ein Führungszeugnis hat kein Ablaufdatum. Viele Arbeitgeber verlangen jedoch ein Zeugnis, das nicht älter als drei Monate ist.