Wichtig: Bei akuter Gefahr, zum Beispiel wenn ein Baum auf die Fahrbahn gestürzt ist, ein Kanaldeckel fehlt oder Öl auf der Straße ausgelaufen ist, rufen Sie bitte sofort die Feuerwehr unter 112 oder die Polizei unter 110 an.
Was können Sie melden?
- Schäden an Fahrbahnen, Gehwegen und Radwegen
- defekte Straßenbeleuchtung; bitte geben Sie die Nummer an, die am Mast angebracht ist
- beschädigte, verdrehte oder verschmutzte Verkehrszeichen und gestörte Ampeln
- illegal abgelagerten Müll und überfüllte Papierkörbe
- Schäden an Spielplätzen, Sitzbänken und in Grünanlagen
- verstopfte Straßenabläufe
- Graffiti an städtischen Gebäuden
So melden Sie einen Schaden
- Kategorie wählen: Wählen Sie im Mängelmelder aus, um welche Art von Schaden es sich handelt.
- Ort angeben: Markieren Sie den Ort auf der Karte oder geben Sie die Anschrift an. Mit dem Smartphone kann der Standort automatisch ermittelt werden.
- Schaden beschreiben: Beschreiben Sie den Schaden kurz und fügen Sie nach Möglichkeit ein Foto hinzu. Auf dem Foto sollten keine Personen oder Kennzeichen zu erkennen sein.
- Meldung absenden: Wenn Sie eine E-Mail-Adresse angeben, informieren wir Sie über den Stand der Bearbeitung.
Wie geht es weiter?
Die Zentrale Mängelannahme prüft jede Meldung und leitet sie an die zuständige Stelle weiter, etwa an den Bauhof, die Straßenbeleuchtung oder die Stadtreinigung. Gefahrenstellen werden in der Regel innerhalb von 24 Stunden gesichert. Alle übrigen Meldungen werden innerhalb von zehn Werktagen bearbeitet. Wie lange die eigentliche Reparatur dauert, hängt von der Art des Schadens, der Witterung und der Verfügbarkeit von Material und Fachfirmen ab.
Im Mängelmelder können Sie den Bearbeitungsstand aller Meldungen einsehen. Ihre persönlichen Daten werden dabei nicht veröffentlicht.
Wofür ist die Stadt nicht zuständig?
Einige Anlagen im Stadtgebiet gehören nicht der Stadt. Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen direkt an die zuständige Stelle:
- Störungen der Strom-, Gas- und Wasserversorgung: Störungsdienst der Stadtwerke Musterstadt
- Autobahnen und ihre Anschlussstellen: Autobahn GmbH des Bundes
- Bahnhöfe, Gleise und Bahnübergänge: Deutsche Bahn
- Schäden auf privaten Grundstücken: Eigentümerin oder Eigentümer des Grundstücks
Wir leiten Meldungen, die andere Stellen betreffen, nach Möglichkeit weiter. Eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung können wir dann jedoch nicht geben.