Reisepass beantragen
Bürgerbüros der Hansestadt Musterstadt · Stand: 1. September 2026
Leistungsbeschreibung
Für Reisen in viele Staaten außerhalb der Europäischen Union benötigen Sie einen Reisepass. Der Reisepass erfüllt zugleich die gesetzliche Ausweispflicht; einen zusätzlichen Personalausweis müssen Sie daher nicht besitzen.
Der Reisepass enthält einen Chip, auf dem Ihr Lichtbild und bei Personen ab sechs Jahren zwei Fingerabdrücke gespeichert werden. Er ist bei Personen ab 24 Jahren zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre. Standardmäßig hat der Pass 32 Seiten; für Vielreisende kann ein Pass mit 48 Seiten ausgestellt werden.
Seit dem 1. Januar 2024 werden keine Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Kinder erhalten stattdessen einen regulären Reisepass oder einen Personalausweis. Bereits ausgestellte Kinderreisepässe bleiben bis zum Ende ihrer Gültigkeit gültig.
Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt
Vor den Schulferien ist die Nachfrage in den Bürgerbüros besonders hoch. Bitte prüfen Sie frühzeitig, wie lange Ihre Reisedokumente noch gültig sind. Viele Staaten verlangen, dass der Pass bei der Einreise noch mindestens sechs Monate gültig ist.
Verfahrensablauf
Der Antrag muss persönlich im Bürgerbüro gestellt werden. Kinder müssen bei der Antragstellung anwesend sein, auch wenn sie noch keine Fingerabdrücke abgeben.
- Buchen Sie einen Termin in einem Bürgerbüro. Planen Sie für jede Person einen eigenen Termin ein.
- Bringen Sie ein digitales biometrisches Lichtbild aus einem Fotostudio mit oder lassen Sie das Bild am Fototerminal im Bürgerbüro aufnehmen.
- Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter prüft Ihre Unterlagen, erfasst die Fingerabdrücke und nimmt Ihre Unterschrift auf.
- Der Pass wird von der Bundesdruckerei hergestellt und an das Bürgerbüro geschickt, in dem Sie ihn beantragt haben.
- Sie holen den Pass persönlich oder durch eine bevollmächtigte Person ab. Der bisherige Pass wird dabei entwertet.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Passbehörde der Gemeinde, in der Sie mit Ihrer Hauptwohnung gemeldet sind. In der Hansestadt Musterstadt nehmen alle vier Bürgerbüros Anträge auf einen Reisepass entgegen.
Voraussetzungen
- Sie besitzen die deutsche Staatsangehörigkeit.
- Sie sind mit Ihrer Hauptwohnung in Musterstadt gemeldet.
- Sie erscheinen persönlich zur Antragstellung.
- Bei Minderjährigen stimmen alle Sorgeberechtigten dem Antrag zu.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- bisheriger Reisepass oder Personalausweis
- aktuelles biometrisches Lichtbild in digitaler Form oder Aufnahme am Fototerminal
- bei erstmaliger Beantragung: Geburtsurkunde, gegebenenfalls Eheurkunde
- bei Minderjährigen: Einverständniserklärung aller Sorgeberechtigten und deren Ausweise
- bei Namensänderung: Urkunde über die Änderung des Namens
Welche Gebühren fallen an?
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Reisepass für Personen ab 24 Jahren (32 Seiten) | 70,00 € |
| Reisepass für Personen unter 24 Jahren (32 Seiten) | 37,50 € |
| Zuschlag für einen Pass mit 48 Seiten | 22,00 € |
| Zuschlag für das Expressverfahren | 32,00 € |
| vorläufiger Reisepass | 26,00 € |
| Lichtbild am Fototerminal im Bürgerbüro | 6,00 € |
Die Gebühr wird bei der Antragstellung fällig. Sie können mit Girocard, Kreditkarte oder bar bezahlen.
Bearbeitungsdauer
Im Regelverfahren liegt der Reisepass nach drei bis vier Wochen zur Abholung bereit. Im Expressverfahren wird der Pass in der Regel innerhalb von drei Werktagen geliefert, wenn der Antrag bis 12 Uhr gestellt wird.
In dringenden Fällen kann ein vorläufiger Reisepass sofort ausgestellt werden. Er ist höchstens ein Jahr gültig und wird nicht von allen Staaten anerkannt. Für eine Einreise in die Vereinigten Staaten ist mit einem vorläufigen Reisepass zum Beispiel ein Visum erforderlich.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Wer aus beruflichen Gründen häufig reist oder ein Visum beantragen muss, während er auf Reisen ist, kann bei berechtigtem Interesse einen zweiten Reisepass erhalten. Bitte bringen Sie dazu eine Bescheinigung Ihres Arbeitgebers mit.
Ein verlorener oder gestohlener Pass muss unverzüglich dem Bürgerbüro oder der Polizei gemeldet werden. Er wird dann zur Fahndung ausgeschrieben und darf nicht mehr benutzt werden, auch wenn er später wieder auftaucht.