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Bauantrag stellen: Baugenehmigung und Bauvorbescheid

Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz · Stand: 7. September 2026

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Leistungsbeschreibung

Wer eine bauliche Anlage errichten, ändern, anders nutzen oder beseitigen will, benötigt dafür in der Regel eine Baugenehmigung der unteren Bauaufsichtsbehörde. Die Bauaufsicht prüft, ob das Vorhaben mit den öffentlich-rechtlichen Vorschriften vereinbar ist, insbesondere mit dem Bauplanungsrecht nach dem Baugesetzbuch und einem geltenden Bebauungsplan sowie mit der Landesbauordnung.

Bestimmte kleinere Vorhaben sind nach der Landesbauordnung verfahrensfrei, etwa Solaranlagen auf Dächern oder kleine Gartenhäuser. Auch verfahrensfreie Vorhaben müssen jedoch alle öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten, zum Beispiel die Abstandsflächen und die Festsetzungen des Bebauungsplans.

Mit einem Bauvorbescheid können Sie einzelne Fragen, etwa ob ein Grundstück überhaupt bebaut werden darf, vor dem eigentlichen Bauantrag verbindlich klären lassen.

Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt

Seit dem 1. März 2026 nimmt die Bauaufsicht Bauanträge vorrangig digital über das Bauportal des Landes entgegen. Anträge in Papierform werden weiterhin bearbeitet, die Bearbeitung dauert jedoch länger. Liegt das Grundstück im Sanierungsgebiet Altstadt und Hafenkante oder handelt es sich um ein Kulturdenkmal, werden die sanierungsrechtliche und die denkmalrechtliche Genehmigung im Baugenehmigungsverfahren mit erteilt.

Welches Verfahren gilt für mein Vorhaben?

  • Genehmigungsfreistellung: für Wohngebäude geringer und mittlerer Höhe im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, dessen Festsetzungen eingehalten werden. Mit dem Bau darf einen Monat nach Eingang der Unterlagen begonnen werden, wenn die Stadt kein Genehmigungsverfahren verlangt.
  • Vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren: für die meisten Wohn- und Geschäftshäuser. Geprüft werden vor allem das Planungsrecht, die Abstandsflächen und örtliche Bauvorschriften.
  • Baugenehmigungsverfahren: für Sonderbauten wie Versammlungsstätten, Beherbergungsbetriebe oder Hochhäuser, einschließlich der Prüfung des Brandschutzes.

Verfahrensablauf

  1. Sie beauftragen eine bauvorlageberechtigte Entwurfsverfasserin oder einen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser, zum Beispiel eine Architektin oder einen Bauingenieur.
  2. Die Bauvorlagen werden digital über das Bauportal eingereicht.
  3. Die Bauaufsicht prüft innerhalb von drei Wochen, ob der Antrag vollständig ist, und fordert fehlende Unterlagen mit einer Frist nach.
  4. Die Bauaufsicht beteiligt die betroffenen Stellen, etwa die Stadtplanung, die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr oder die Denkmalschutzbehörde.
  5. Sie erhalten die Baugenehmigung oder einen Ablehnungsbescheid. Den Baubeginn zeigen Sie mindestens eine Woche vorher schriftlich an.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig ist die untere Bauaufsichtsbehörde der Hansestadt Musterstadt im Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz. Vor der Antragstellung können Sie telefonisch oder per E-Mail einen Termin für eine kostenlose Bauberatung vereinbaren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Bauantrag auf dem amtlichen Vordruck
  • amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100 mit Grundrissen, Schnitten und Ansichten
  • Baubeschreibung, bei gewerblichen Vorhaben zusätzlich eine Betriebsbeschreibung
  • Berechnung der Grundflächenzahl, der Geschossflächenzahl und der Abstandsflächen
  • Nachweise zur Standsicherheit und zum Brandschutz, soweit erforderlich
  • Stellplatznachweis nach der Stellplatzsatzung
  • Baumbestandsplan, wenn geschützte Bäume betroffen sind

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühren richten sich nach der Baugebührenverordnung des Landes. Grundlage ist der Rohbauwert, der nach amtlichen Richtwerten aus dem Rauminhalt des Gebäudes berechnet wird.

Gebühren der Bauaufsicht (Auszug)
LeistungGebühr
Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren8 ‰ des Rohbauwerts, mindestens 150 €
Baugenehmigung im Baugenehmigungsverfahren12 ‰ des Rohbauwerts, mindestens 300 €
Bauvorbescheid150 € bis 1.500 €
Genehmigungsfreistellung100 €

Für ein Einfamilienhaus mit einem Rohbauwert von 250.000 Euro beträgt die Gebühr im vereinfachten Verfahren 2.000 Euro. Wird ein Antrag abgelehnt oder zurückgenommen, wird ein Teil der Gebühr erhoben.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Entscheidung im vereinfachten Verfahren: innerhalb von drei Monaten nach Eingang der vollständigen Unterlagen
  • Anzeige des Baubeginns: mindestens eine Woche vorher
  • Geltungsdauer: Die Baugenehmigung erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren mit dem Bau begonnen wird. Sie kann auf Antrag um jeweils bis zu zwei Jahre verlängert werden.

Rechtsgrundlage

Rechtsbehelf

Gegen den Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist bei der Hansestadt Musterstadt, Der Bürgermeister, Fachdienst Bauaufsicht und Denkmalschutz, Am Markt 1, 12345 Musterstadt, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen. Auch Nachbarinnen und Nachbarn können gegen eine Baugenehmigung Widerspruch einlegen; dieser hat nach § 212a BauGB keine aufschiebende Wirkung.

Was sollte ich noch wissen?

Wer ohne die erforderliche Genehmigung baut, muss mit einer Stilllegung der Baustelle, einem Bußgeld und im schlimmsten Fall mit einer Beseitigungsanordnung rechnen. Während der Bauarbeiten muss an der Baustelle ein Bauschild angebracht sein.

Bevor Sie ein Grundstück kaufen, lohnt sich ein Blick in das Baulastenverzeichnis. Eine Auskunft erhalten Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Personen mit berechtigtem Interesse bei der Bauaufsicht.

Formulare

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