Unsere Angebote
- Informationen zu Elterngeld, Kindergeld, Kinderzuschlag und Unterhaltsvorschuss
- Hilfe beim Ausfüllen von Anträgen und beim Zusammenstellen der Unterlagen
- Unterstützung bei der Suche nach einem Betreuungsplatz
- Beratung für Alleinerziehende und Familien in Trennung
- Ausgabe des Musterstadt-Familienpasses
- Anmeldung zum Ferienpass für Familien ohne Internetzugang
- Begrüßungsbesuche für Familien mit neugeborenen Kindern
Willkommen, Baby!
Familien mit Hauptwohnsitz in Musterstadt erhalten etwa sechs Wochen nach der Geburt ihres Kindes ein Schreiben des Familienbüros. Darin wird ein Hausbesuch durch eine Fachkraft der Frühen Hilfen angeboten. Beim Besuch erhalten Sie eine Begrüßungsmappe mit Informationen zu Beratungsstellen, Eltern-Kind-Gruppen und Kinderärztinnen und Kinderärzten in Ihrem Stadtteil. Der Besuch ist freiwillig. Sie können die Mappe auch zu den Öffnungszeiten im Familienbüro abholen.
Finanzielle Leistungen im Überblick
Elterngeld ersetzt einen Teil des wegfallenden Einkommens, wenn Sie Ihr Kind nach der Geburt selbst betreuen. Der Antrag wird bei der Elterngeldstelle gestellt. Bitte beachten Sie, dass Elterngeld rückwirkend nur für die letzten drei Lebensmonate vor dem Monat gezahlt wird, in dem der Antrag eingegangen ist.
Kindergeld in Höhe von 259 Euro monatlich je Kind zahlt die Familienkasse der Bundesagentur für Arbeit. Familien mit kleinem Einkommen können dort zusätzlich den Kinderzuschlag beantragen; wer ihn erhält, ist in Musterstadt vom Kita-Beitrag befreit.
Unterhaltsvorschuss erhalten Kinder von Alleinerziehenden bis zum 18. Geburtstag, wenn der andere Elternteil keinen oder nur unregelmäßig Unterhalt zahlt. Zuständig ist die Unterhaltsvorschusskasse des Jugendamts, die anschließend versucht, das Geld vom unterhaltspflichtigen Elternteil zurückzuholen.
Musterstadt-Familienpass
Familien mit mindestens drei Kindern sowie Familien, die Wohngeld, Bürgergeld oder Kinderzuschlag beziehen, erhalten auf Antrag kostenlos den Musterstadt-Familienpass. Er gilt jeweils zwölf Monate und berechtigt zu einer Ermäßigung von 50 Prozent auf den Eintritt in die städtischen Bäder und Museen, auf Karten des Stadttheaters und auf Kurse der Volkshochschule. Den Antrag stellen Sie im Familienbüro oder in einem Bürgerbüro; bitte bringen Sie einen aktuellen Leistungsbescheid oder die Geburtsurkunden der Kinder mit.
Beratung in schwierigen Situationen
Für Erziehungsfragen, Schwangerschaftskonflikte sowie Trennung und Scheidung arbeitet das Familienbüro mit den anerkannten Beratungsstellen der freien Träger zusammen und vermittelt kurzfristig Termine. Haben Sie Sorge, dass ein Kind vernachlässigt oder misshandelt wird, wenden Sie sich bitte an den Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts. Kinder und Jugendliche erreichen die „Nummer gegen Kummer“ kostenlos und anonym unter 116 111.
Rechtsgrundlagen
- Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
- Einkommensteuergesetz und Bundeskindergeldgesetz (BKGG)
- Unterhaltsvorschussgesetz (UVG)
- § 16 Sozialgesetzbuch Achtes Buch (SGB VIII) und Gesetz zur Kooperation und Information im Kinderschutz (KKG)