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Fundbüro

Etwas verloren oder gefunden?

Das Fundbüro der Hansestadt Musterstadt nimmt Gegenstände entgegen, die im Stadtgebiet, in städtischen Gebäuden und in den Bussen der Stadtwerke gefunden wurden. Es bewahrt die Fundsachen auf und versucht, die Eigentümerinnen und Eigentümer zu ermitteln. Wenn Sie etwas verloren haben, können Sie in unserem Bestand suchen oder eine Verlustmeldung abgeben.

Zuständig: Fundbüro im Rathaus · Stand: 1. September 2026

Auf einen Blick

  • Ort: Rathaus, Am Markt 1, Erdgeschoss, Raum 0.12, neben dem Bürgerbüro Mitte
  • Online: Fundsachen suchen und Verlust melden, rund um die Uhr
  • Frist: Fundsachen werden sechs Monate aufbewahrt.
  • Kosten: Aufbewahrungsgebühr zwischen 5 und 30 Euro, gegebenenfalls Finderlohn

Sie haben etwas verloren

Suchen Sie zunächst in der Online-Datenbank des Fundbüros. Dort sind alle abgegebenen Gegenstände mit einer kurzen Beschreibung, dem Fundort und dem Funddatum verzeichnet. Ist Ihr Gegenstand nicht dabei, können Sie online oder mit dem Formular eine Verlustmeldung abgeben. Wird später ein passender Gegenstand abgegeben, benachrichtigen wir Sie.

Fundsachen aus den Bussen der Stadtwerke werden zunächst sieben Tage im Kundencenter Mobilität der Stadtwerke am Bahnhofsplatz 3 aufbewahrt und danach an das Fundbüro übergeben. Für Gegenstände, die in Zügen verloren wurden, ist der Fundservice der Deutschen Bahn zuständig.

Gefundene Personalausweise und Reisepässe werden an die ausstellende Behörde weitergeleitet. Bank- und Kreditkarten werden an das ausgebende Kreditinstitut zurückgegeben.

Abholung

Zur Abholung bringen Sie bitte Ihren Ausweis mit und weisen nach, dass der Gegenstand Ihnen gehört. Das kann eine genaue Beschreibung sein, ein Kaufbeleg oder bei einem Schlüsselbund der passende Zweitschlüssel. Ein Mobiltelefon müssen Sie vor Ort entsperren können. Auf Wunsch schicken wir Ihnen kleinere Fundsachen gegen Erstattung der Portokosten zu.

Für die Aufbewahrung wird eine Gebühr nach der Verwaltungsgebührensatzung erhoben. Hat die Finderin oder der Finder einen Finderlohn verlangt, müssen Sie diesen zusätzlich zahlen. Er beträgt bei Sachen bis zu einem Wert von 500 Euro fünf Prozent des Werts, darüber hinaus drei Prozent, bei Tieren drei Prozent.

Sie haben etwas gefunden

Wer eine verlorene Sache findet, die mehr als 10 Euro wert ist, muss den Fund unverzüglich melden und die Sache abgeben. Sie können Fundsachen im Fundbüro oder während der Öffnungszeiten in jedem Bürgerbüro abgeben. Gegenstände, die in Behörden, Geschäften oder öffentlichen Verkehrsmitteln gefunden werden, geben Sie bitte dort beim Personal ab.

Als Finderin oder Finder können Sie bei der Abgabe erklären, ob Sie Finderlohn verlangen und ob Sie die Sache erwerben möchten, falls sie nicht abgeholt wird. Gefundene Tiere bringen Sie bitte in das Tierheim Musterstadt, Waffen und Betäubungsmittel übergeben Sie der Polizei.

Was geschieht mit nicht abgeholten Fundsachen?

Meldet sich innerhalb von sechs Monaten niemand, erwirbt die Finderin oder der Finder das Eigentum, sofern dies bei der Abgabe gewünscht wurde. Andernfalls fallen die Fundsachen an die Stadt. Brauchbare Gegenstände und Fahrräder werden in der Regel zweimal im Jahr öffentlich versteigert. Die Termine werden im Amtsblatt bekannt gegeben; die nächste Versteigerung findet am 14. November 2026 statt.

Kontakt

Fundbüro

Öffnungszeiten

Mo, Di
09:00 – 12:00 Uhr
Donnerstag
14:00 – 18:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr

Außerhalb dieser Zeiten nehmen alle Bürgerbüros Fundsachen entgegen.

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