Fundtier gefunden – was ist zu tun?
Entlaufene oder ausgesetzte Haustiere werden rechtlich wie Fundsachen behandelt. Wer ein Tier findet, muss den Fund nach den §§ 965 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuchs unverzüglich melden. In Musterstadt nimmt das Tierheim Fundtiere im Auftrag der Stadt entgegen. Bitte bringen Sie das Tier während der Annahmezeiten vorbei oder rufen Sie an, damit es abgeholt werden kann. Ist ein Tier verletzt, wenden Sie sich außerhalb der Annahmezeiten an den tierärztlichen Notdienst oder an die Polizei; die Nummern finden Sie unter Notdienste.
Bitte behalten Sie ein gefundenes Tier nicht einfach bei sich. Meldet sich die Eigentümerin oder der Eigentümer innerhalb von sechs Monaten, muss das Tier zurückgegeben werden. Die Kosten der Unterbringung trägt zunächst die Stadt; wer sein Tier abholt, muss sie erstatten.
Tier vermisst?
Wenn Ihr Tier entlaufen ist, melden Sie sich bitte so schnell wie möglich beim Tierheim und beim Fundbüro. Halten Sie ein aktuelles Foto und, falls vorhanden, die Nummer des Mikrochips bereit. Ist das Tier gechipt und in einem Haustierregister eingetragen, kann es in der Regel schnell zugeordnet werden. Wir empfehlen deshalb, Hunde und Katzen kennzeichnen und registrieren zu lassen.
Ein Tier aus dem Tierheim aufnehmen
- Kennenlernen: Besuchen Sie das Tierheim zu den Besuchszeiten und lassen Sie sich von den Tierpflegerinnen und Tierpflegern beraten. Bei Hunden sind mehrere Spaziergänge vor der Übernahme üblich.
- Vermittlungsgespräch: Gemeinsam klären wir, ob das Tier zu Ihren Lebensumständen passt. Mieterinnen und Mieter legen bitte die Zustimmung der Vermieterin oder des Vermieters vor.
- Übernahmevertrag: Mit dem Übernahmevertrag gehen die Pflichten der Tierhaltung auf Sie über. Für Hunde wird eine Schutzgebühr von 280 Euro, für Katzen von 110 Euro und für Kaninchen von 30 Euro erhoben. Alle Tiere sind gechipt, geimpft und, soweit es ihr Alter erlaubt, kastriert.
Hundesteuer: Hunde aus dem Tierheim Musterstadt sind im ersten Jahr nach der Übernahme von der Hundesteuer befreit. Melden Sie Ihren Hund trotzdem innerhalb von zwei Wochen an und legen Sie der Anmeldung den Übernahmevertrag bei. Weitere Informationen finden Sie unter Hundesteuer.
Ein Tier abgeben
Wenn Sie Ihr Tier zum Beispiel wegen einer Krankheit, eines Umzugs in eine Pflegeeinrichtung oder einer Allergie nicht mehr halten können, beraten wir Sie gern über Möglichkeiten, es selbst weiterzuvermitteln. Eine Aufnahme im Tierheim ist nur nach vorheriger Terminvereinbarung und im Rahmen freier Plätze möglich. Für die Abgabe wird eine Gebühr von 150 Euro für Hunde und 80 Euro für Katzen erhoben, die einen Teil der Kosten für Unterbringung und tierärztliche Versorgung deckt.
So können Sie helfen
- Gassigehen mit Tierheimhunden: ab 18 Jahren nach einer Einweisung, samstags von 11:00 bis 13:00 Uhr
- eine Patenschaft für ein Tier übernehmen, das schwer zu vermitteln ist, ab 10 Euro im Monat
- Futter, Decken und Spielzeug spenden
- Mitglied im Tierschutzverein werden