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Flächennutzungsplan

Die Grundzüge der Bodennutzung für das ganze Stadtgebiet

Der Flächennutzungsplan ist der vorbereitende Bauleitplan der Hansestadt Musterstadt. Er stellt für das gesamte Stadtgebiet in den Grundzügen dar, welche Art der Bodennutzung sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergibt, zum Beispiel Wohnbauflächen, gewerbliche Bauflächen, Grünflächen, Wald oder Flächen für die Landwirtschaft.

Zuständig: Fachbereich Planen und Bauen, Fachdienst Stadtplanung · Stand: 22. September 2026

Auf einen Blick

  • Geltender Plan: wirksam seit dem 14. Mai 2004, bisher 45 Änderungen
  • Maßstab: 1:10.000, nicht grundstücksscharf
  • Wirkung: verbindlich für Behörden, nicht unmittelbar für Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer
  • Neuaufstellung: „Flächennutzungsplan 2040“, frühzeitige Beteiligung voraussichtlich ab März 2027

Welche Bedeutung hat der Flächennutzungsplan?

Aus dem Flächennutzungsplan werden die Bebauungspläne entwickelt. Er bindet die Stadt und die übrigen Planungsträger, die an seiner Aufstellung beteiligt wurden, begründet aber selbst keine Baurechte. Aus der Darstellung einer Fläche als Wohnbaufläche kann daher kein Anspruch auf eine Baugenehmigung abgeleitet werden. Im Außenbereich können Darstellungen des Flächennutzungsplans einem Vorhaben als öffentlicher Belang entgegenstehen.

Der Landschaftsplan, der die Ziele des Naturschutzes und der Landschaftspflege für das Stadtgebiet beschreibt, ist in den Flächennutzungsplan integriert. Die Darstellungen sind bewusst grob gehalten; sie lassen Spielraum für die konkrete Planung auf der Ebene des Bebauungsplans.

Wie wird der Plan geändert?

Für eine Änderung gelten dieselben Verfahrensschritte wie für die Aufstellung eines Bebauungsplans, einschließlich der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden. Nach dem abschließenden Beschluss der Stadtvertretung muss die Änderung von der höheren Verwaltungsbehörde des Landes genehmigt werden. Sie wird mit der Bekanntmachung der Genehmigung wirksam. Häufig werden der Flächennutzungsplan und ein Bebauungsplan im Parallelverfahren gleichzeitig geändert.

Laufende Änderungen

46. Änderung „Gewerbegebiet Süd – Erweiterung“

Rund elf Hektar, die bisher als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt sind, sollen künftig als gewerbliche Baufläche dargestellt werden. Die frühzeitige Beteiligung fand vom 1. bis 30. Juni 2026 statt; dabei gingen 64 Stellungnahmen ein. Das Verfahren läuft parallel zum Bebauungsplan Nr. 91.

47. Änderung „Wohnquartier Am Mühlenteich“

Die bisherige Darstellung als Fläche für den Gartenbau wird in eine Wohnbaufläche geändert. Der Entwurf wird gemeinsam mit dem Bebauungsplan Nr. 87 vom 12. Oktober bis 13. November 2026 veröffentlicht.

Neuaufstellung: Flächennutzungsplan 2040

Der geltende Plan ist mehr als 20 Jahre alt. Die Stadtvertretung hat deshalb am 11. Dezember 2025 beschlossen, den Flächennutzungsplan neu aufzustellen. Grundlage sind aktuelle Gutachten zum Wohnraum- und Gewerbeflächenbedarf, der kommunale Wärmeplan und eine Klimaanalyse. Leitlinie ist der Vorrang der Innenentwicklung vor der Inanspruchnahme neuer Flächen am Stadtrand.

  • bis Ende 2026: Bestandsaufnahme und Fachgutachten
  • ab März 2027: frühzeitige Beteiligung, unter anderem in den Stadtteilkonferenzen
  • 2028: Veröffentlichung des Entwurfs
  • 2029: abschließender Beschluss und Genehmigung

Kontakt

Fachdienst Stadtplanung

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