Hallen- und Platzzeiten für Vereine
Vormittags werden die Sporthallen für den Schulsport genutzt. Die Zeiten am Nachmittag, am Abend und am Wochenende vergibt die Stadt nach der Richtlinie über die Vergabe und Nutzung städtischer Sportstätten jeweils für ein Schuljahr. Anträge für den Belegungsplan des Schuljahres 2027/28 müssen bis zum 31. März 2027 eingehen. Reichen die verfügbaren Zeiten nicht aus, werden sie in folgender Reihenfolge vergeben:
- Schulsport
- Vereinssport mit Kindern und Jugendlichen
- Rehabilitations- und Behindertensport
- Vereinssport mit Erwachsenen
- sonstige Gruppen und private Nutzerinnen und Nutzer
Zugeteilte Zeiten, die nicht mehr benötigt werden, sind unverzüglich zurückzugeben. Wird eine Zeit vier Wochen lang ohne Abmeldung nicht genutzt, kann sie anderweitig vergeben werden.
Nutzungsentgelte
Für gemeinnützige Sportvereine mit Sitz in Musterstadt ist die Nutzung durch Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren kostenlos. Für Gruppen mit Erwachsenen gelten nach der Entgeltordnung für städtische Sportstätten folgende Beträge je Stunde:
- Einfeldhalle: 6 Euro
- Dreifeldhalle: 12 Euro
- Kunstrasenplatz: 15 Euro, mit Flutlicht 22 Euro
Für private und gewerbliche Nutzungen gelten höhere Entgelte, die wir Ihnen auf Anfrage mitteilen.
Nutzung in den Ferien
In den Sommerferien werden die Sporthallen für jeweils zwei Wochen gereinigt und gewartet und stehen in dieser Zeit nicht zur Verfügung. In den übrigen Schulferien können Vereine die Hallen für Trainingslager, Turniere und Ferienangebote nutzen, wenn sie dies spätestens zwei Wochen vor Ferienbeginn schriftlich beantragen.
Frei zugängliche Sportangebote
Ohne Anmeldung und kostenlos nutzen können Sie zum Beispiel die beleuchtete Laufstrecke rund um den Stadtpark mit einer Länge von 4,2 Kilometern, die Calisthenics-Anlage an den Wallanlagen, die Beachvolleyballfelder am Nordstrand sowie die Bolzplätze und die Skateanlage. Von Mai bis September bietet die Stadt gemeinsam mit den Vereinen unter dem Titel „Sport im Park“ kostenlose Bewegungskurse unter freiem Himmel an.
Sportförderung
Nach der Sportförderrichtlinie der Hansestadt Musterstadt können gemeinnützige Vereine unter anderem Zuschüsse für die Anschaffung von Sportgeräten, für die Aus- und Fortbildung von Übungsleiterinnen und Übungsleitern und für Investitionen in vereinseigene Sportanlagen erhalten. Die Förderung beträgt in der Regel bis zu 30 Prozent der zuwendungsfähigen Kosten. Anträge für das Haushaltsjahr 2027 sind bis zum 31. Januar 2027 zu stellen; mit der Maßnahme darf vor der Bewilligung nicht begonnen werden.
Schäden melden
Stellen Sie in einer Halle oder auf einem Sportplatz Schäden fest, informieren Sie bitte die Hausmeisterin oder den Hausmeister vor Ort oder nutzen Sie das Formular Schäden melden.