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Die Stadtvertretung

Das gewählte Hauptorgan der Hansestadt

Die Stadtvertretung ist die von den Bürgerinnen und Bürgern gewählte Vertretung der Hansestadt Musterstadt und ihr oberstes Beschlussorgan. Sie entscheidet über alle wesentlichen Selbstverwaltungsangelegenheiten der Stadt, soweit diese nicht durch Gesetz, durch die Hauptsatzung oder durch Beschluss dem Bürgermeister oder einem Ausschuss übertragen worden sind.

Zuständig: Büro der Stadtvertretung · Stand: 21. September 2026

Auf einen Blick

  • Mitglieder: 43 ehrenamtliche Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter
  • Wahlperiode: gewählt am 9. Juni 2024 für fünf Jahre
  • Vorsitz: die Stadtpräsidentin und ihre zwei Stellvertretungen
  • Nächste Sitzung: Donnerstag, 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr, Plenarsaal im Rathaus

Aufgaben der Stadtvertretung

Nach der Kommunalverfassung des Landes sind der Stadtvertretung insbesondere der Erlass, die Änderung und die Aufhebung von Satzungen, der Beschluss über die Haushaltssatzung und den Stellenplan, die Aufstellung von Bebauungsplänen sowie die Festsetzung von Steuern, Gebühren und Beiträgen vorbehalten. Sie entscheidet außerdem über den Erwerb und die Veräußerung von Grundstücken, sofern die in der Hauptsatzung festgelegten Wertgrenzen überschritten werden.

Darüber hinaus überwacht die Stadtvertretung die Durchführung ihrer Beschlüsse und die Arbeit der Verwaltung. Sie kann vom Bürgermeister jederzeit Auskunft verlangen und einem Ausschuss Akteneinsicht gewähren lassen. Die Mitglieder üben ihr Mandat ehrenamtlich aus und sind dabei ausschließlich an das Gesetz und ihre freie, nur durch Rücksicht auf das öffentliche Wohl bestimmte Überzeugung gebunden.

Zusammensetzung

Die 43 Mitglieder haben sich zu sechs Fraktionen zusammengeschlossen; zwei Mitglieder gehören keiner Fraktion an. Die aktuelle Sitzverteilung, die Namen aller Stadtvertreterinnen und Stadtvertreter sowie ihre Mitgliedschaften in den Ausschüssen finden Sie im Ratsinformationssystem.

Die Stadtpräsidentin beruft die Sitzungen ein, leitet sie und übt während der Sitzung das Hausrecht aus. Der Bürgermeister nimmt an den Sitzungen mit beratender Stimme teil; er ist nicht Mitglied der Stadtvertretung.

Sitzungen und Termine

Die Stadtvertretung tritt in der Regel einmal im Monat donnerstags um 17:00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses zusammen. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich. Personal-, Grundstücks- und Vergabeangelegenheiten sowie andere Gegenstände, bei denen berechtigte Interessen Einzelner oder das öffentliche Wohl dies erfordern, werden in nichtöffentlicher Sitzung beraten. Zeit, Ort und Tagesordnung werden spätestens eine Woche vor der Sitzung auf der Seite Bekanntmachungen veröffentlicht.

  • Donnerstag, 8. Oktober 2026, 17:00 Uhr
  • Donnerstag, 12. November 2026, 17:00 Uhr
  • Donnerstag, 10. Dezember 2026, 17:00 Uhr, mit der Beratung über den Haushalt und den Bürgerhaushalt 2027

Einwohnerfragestunde

Zu Beginn jeder ordentlichen Sitzung findet eine Einwohnerfragestunde statt. Einwohnerinnen und Einwohner ab 14 Jahren können darin Fragen zu Angelegenheiten der Stadt stellen sowie Anregungen und Vorschläge vortragen. Die Fragestunde dauert höchstens 30 Minuten; jede Person kann bis zu zwei Fragen stellen. Fragen zu Gegenständen, die in derselben Sitzung beraten werden, sind nicht zulässig.

Wir empfehlen, Ihre Frage bis spätestens drei Werktage vor der Sitzung schriftlich beim Büro der Stadtvertretung einzureichen, damit die Verwaltung die Antwort vorbereiten kann. Kann eine Frage in der Sitzung nicht abschließend beantwortet werden, erhalten Sie innerhalb von vier Wochen eine schriftliche Antwort.

Hinweis: Bild- und Tonaufnahmen während der Sitzung sind nur mit Zustimmung der Stadtpräsidentin zulässig. Medienvertreterinnen und Medienvertreter melden sich bitte vorab bei der Pressestelle.

Häufige Fragen

Kann ich mich mit einem Anliegen direkt an die Stadtvertretung wenden?

Ja. Jede Person hat das Recht, sich schriftlich mit Anregungen und Beschwerden an die Stadtvertretung zu wenden. Ihr Schreiben wird über das Büro der Stadtvertretung dem zuständigen Ausschuss zur Beratung zugeleitet. Über das Ergebnis werden Sie schriftlich unterrichtet.

Ist der Plenarsaal barrierefrei erreichbar?

Der Plenarsaal liegt im ersten Obergeschoss und ist über einen Aufzug stufenlos erreichbar. Für Menschen mit Hörbeeinträchtigung steht eine induktive Höranlage zur Verfügung. Eine Gebärdensprachdolmetschung stellen wir bereit, wenn Sie diese mindestens sieben Tage vor der Sitzung beim Büro der Stadtvertretung anfragen.

Kontakt

Büro der Stadtvertretung

Sprechzeiten

Mo – Do
08:00 – 15:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

An Sitzungstagen ist das Büro ab 14:00 Uhr nur eingeschränkt erreichbar.

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