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Grünanlagen und Spielplätze

Parks, Spielplätze und Hundewiesen

Die Hansestadt Musterstadt pflegt rund 420 Hektar öffentliche Grünflächen, darunter den Stadtpark, die Wallanlagen rund um die Altstadt und den historischen Schlossgarten, sowie 68 öffentliche Spielplätze. Zuständig für Pflege, Kontrolle und Neugestaltung ist der Fachdienst Stadtgrün. Für die Nutzung gelten die Grünanlagensatzung und die Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt.

Zuständig: Fachdienst Stadtgrün · Stand: 23. September 2026

Mitmachen: Beim Herbstputz im Stadtpark am Samstag, 10. Oktober 2026, ab 10:00 Uhr sammeln Freiwillige Abfälle in den Grünanlagen. Treffpunkt ist der Musikpavillon; Handschuhe, Greifzangen und Müllsäcke werden gestellt.

Parks und Grünanlagen

Der 32 Hektar große Stadtpark mit Musikpavillon, Rosengarten und Parkteich ist die größte Grünanlage der Stadt. Auf dem Gelände der früheren Stadtbefestigung führen die Wallanlagen auf einem 2,5 Kilometer langen Rundweg um die Altstadt. Der Schlossgarten steht als Gartendenkmal unter Schutz und wird nach historischem Vorbild gepflegt. In allen Grünanlagen gelten unter anderem folgende Regeln:

  • Radfahren ist nur auf den gekennzeichneten Wegen erlaubt.
  • Gegrillt werden darf von April bis Oktober ausschließlich auf den drei ausgewiesenen Grillplätzen im Stadtpark, an den Wallanlagen und am Mühlenteich.
  • Die Rasenflächen im Schlossgarten dürfen zum Schutz des Gartendenkmals nicht betreten werden.
  • Musik aus Lautsprechern ist nur in Zimmerlautstärke und nicht nach 22:00 Uhr gestattet.

Spielplätze

Die öffentlichen Spielplätze sind für Kinder bis 14 Jahre bestimmt und täglich von 8:00 bis 20:00 Uhr geöffnet. Auf allen Spielplätzen sind Rauchen, Alkohol und das Mitführen von Hunden verboten. Im Stadtpark gibt es einen inklusiven Spielplatz mit einem befahrbaren Karussell, einem unterfahrbaren Sandtisch und Spielgeräten, die Kinder mit und ohne Behinderung gemeinsam nutzen können.

Alle Spielgeräte werden nach der Norm DIN EN 1176 regelmäßig kontrolliert: wöchentlich durch eine Sichtkontrolle, alle drei Monate durch eine Funktionsprüfung und einmal jährlich durch eine Hauptuntersuchung. Beschädigte Geräte werden sofort gesperrt. Bitte melden Sie Schäden über das Formular Schäden melden.

Hundewiesen – wo Hunde frei laufen dürfen

In Grünanlagen und auf öffentlichen Straßen müssen Hunde nach der Gefahrenabwehrverordnung an der Leine geführt werden. Auf Spielplätzen und Liegewiesen sind Hunde nicht erlaubt. Frei laufen dürfen sie auf den folgenden eingezäunten Hundewiesen:

  • Hundewiese im Stadtpark, Eingang Parkstraße, rund 1,2 Hektar mit Wasserstelle
  • Hundewiese Nord am Mühlenteich, rund 0,8 Hektar
  • Hundewiese Süd am Dünenweg, in der Nähe des Hundestrands am Südstrand

Auch auf den Hundewiesen müssen Halterinnen und Halter ihren Hund jederzeit zurückrufen können und seine Hinterlassenschaften beseitigen; Kotbeutel erhalten Sie kostenlos an den Spendern an den Eingängen. Wer den Kot seines Hundes nicht entfernt, muss mit einem Verwarnungsgeld von 55 Euro rechnen. Für gefährliche Hunde im Sinne des Hundegesetzes des Landes gilt die Leinen- und Maulkorbpflicht auch auf den Hundewiesen. Wann Hunde an den Strand dürfen, lesen Sie unter Bäder und Strände.

Grünpatenschaften

Möchten Sie eine Baumscheibe vor Ihrem Haus bepflanzen oder ein Beet in Ihrer Straße pflegen? Mit einer Grünpatenschaft übernehmen Sie die Pflege einer städtischen Fläche. Der Fachdienst Stadtgrün berät Sie bei der Auswahl geeigneter Pflanzen und stellt Pflanzgut sowie Gießkannen zur Verfügung. Die Einzelheiten werden in einer schriftlichen Vereinbarung festgehalten.

Rechtsgrundlagen

  • Satzung über die öffentlichen Grünanlagen und Spielplätze der Hansestadt Musterstadt (Grünanlagensatzung)
  • Gefahrenabwehrverordnung der Hansestadt Musterstadt
  • Hundegesetz des Landes

Kontakt

Fachdienst Stadtgrün

Erreichbarkeit

Montag bis Donnerstag
08:00 – 15:30 Uhr
Freitag
08:00 – 12:00 Uhr

Kommunaler Ordnungsdienst

Einsatzzeiten

Montag bis Samstag
07:00 – 22:00 Uhr

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