Auf einen Blick
- Nächste Wahl: Wahl des Seniorenbeirats als Briefwahl vom 2. bis 20. November 2026
- Letzte Wahl: Landtagswahl am 20. September 2026
- Nächste Kommunalwahl: voraussichtlich im Juni 2029
Landtagswahl vom 20. September 2026
An der Landtagswahl haben sich in Musterstadt nach dem vorläufigen Ergebnis 67,9 Prozent der Wahlberechtigten beteiligt; rund 41 Prozent der Wählerinnen und Wähler haben per Briefwahl abgestimmt. Das endgültige Ergebnis für die beiden Wahlkreise im Stadtgebiet stellt der Kreiswahlausschuss am Donnerstag, 1. Oktober 2026, um 16:00 Uhr in öffentlicher Sitzung im Ausschusssaal des Rathauses fest. Die Ergebnisse nach Wahlbezirken stehen als offene Daten zur Verfügung. Das Wahlbüro dankt den rund 780 Wahlhelferinnen und Wahlhelfern in 64 Wahllokalen und 22 Briefwahlvorständen.
Wahl des Seniorenbeirats 2026
Im November wird der Seniorenbeirat für die Amtszeit von 2027 bis 2031 neu gewählt. Die Wahl wird ausschließlich als Briefwahl durchgeführt. Wahlberechtigt sind alle Einwohnerinnen und Einwohner, die spätestens am 20. November 2026 das 60. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten mit Hauptwohnsitz in Musterstadt gemeldet sind.
- Wahlvorschläge können bis Freitag, 9. Oktober 2026, 12:00 Uhr, im Wahlbüro eingereicht werden.
- Die Wahlunterlagen werden bis zum 30. Oktober 2026 automatisch zugeschickt; ein Antrag ist nicht erforderlich.
- Der Wahlbrief muss bis Freitag, 20. November 2026, 16:00 Uhr, beim Wahlbüro eingehen. Das Porto übernimmt die Stadt.
- Die Stimmen werden am Montag, 23. November 2026, ab 9:00 Uhr öffentlich im Rathaus ausgezählt.
Briefwahl bei allgemeinen Wahlen
Wer im Wählerverzeichnis eingetragen ist, erhält spätestens drei Wochen vor der Wahl eine Wahlbenachrichtigung. Mit ihr können Sie die Briefwahl online, per E-Mail, schriftlich oder persönlich im Wahlbüro beantragen; eine telefonische Beantragung ist nicht zulässig. Der Antrag muss spätestens am Freitag vor der Wahl um 18:00 Uhr vorliegen. Der Wahlbrief muss am Wahltag bis 18:00 Uhr beim Wahlbüro eingegangen sein; innerhalb Deutschlands ist die Rücksendung portofrei.
Bei Bundestags- und Landtagswahlen dürfen deutsche Staatsangehörige wählen, bei Kommunalwahlen zusätzlich Staatsangehörige der anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Das Mindestalter beträgt bei der Bundestagswahl 18 Jahre, bei Europa-, Landtags- und Kommunalwahlen 16 Jahre.
Wahlhelferin oder Wahlhelfer werden
Für jede Wahl braucht die Stadt rund 800 ehrenamtliche Helferinnen und Helfer, die in den Wahllokalen die Stimmabgabe begleiten und am Abend die Stimmen auszählen. Mitmachen kann, wer selbst wahlberechtigt ist. Sie werden vorab geschult und erhalten ein Erfrischungsgeld von 50 Euro, als Wahlvorsteherin oder Wahlvorsteher von 70 Euro. Wenn Sie in die Wahlhelferdatei aufgenommen werden möchten, genügt eine E-Mail an das Wahlbüro mit Ihrem Namen, Ihrer Anschrift und Ihrem Geburtsdatum. Für die Auszählung der Seniorenbeiratswahl suchen wir noch etwa 40 Personen.
Barrierefreiheit: 58 der 64 Wahllokale sind stufenlos zugänglich. Welche das sind, steht auf Ihrer Wahlbenachrichtigung. Für blinde und sehbehinderte Menschen stehen Stimmzettelschablonen zur Verfügung.