Schwerbehinderung feststellen lassen und Ausweis beantragen
Fachbereich Soziale Sicherung, Team Schwerbehindertenrecht · Stand: 15. Juli 2026
Leistungsbeschreibung
Menschen mit Behinderungen können auf Antrag feststellen lassen, ob eine Behinderung vorliegt und wie hoch der Grad der Behinderung (GdB) ist. Der GdB wird in Zehnerschritten von 20 bis 100 festgesetzt. Ab einem GdB von 50 gilt ein Mensch als schwerbehindert und erhält einen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Ausweis können Sie Nachteilsausgleiche in Anspruch nehmen, zum Beispiel einen besonderen Kündigungsschutz, Zusatzurlaub, steuerliche Freibeträge oder einen früheren Rentenbeginn. Welche Nachteilsausgleiche Ihnen zustehen, hängt auch von den Merkzeichen ab, die im Ausweis eingetragen sind:
- G: erheblich beeinträchtigt in der Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr
- aG: außergewöhnliche Gehbehinderung
- B: Berechtigung zur Mitnahme einer Begleitperson
- H: hilflos
- Bl: blind, Gl: gehörlos, TBl: taubblind
- RF: Ermäßigung des Rundfunkbeitrags
Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt
In der Hansestadt Musterstadt ist der Fachbereich Soziale Sicherung als Versorgungsamt für die Feststellung zuständig. Unterstützung beim Ausfüllen des Antrags erhalten Sie auch bei der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) und bei den Sozialverbänden.
Voraussetzungen
- Sie haben eine körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigung, die voraussichtlich länger als sechs Monate andauert.
- Sie wohnen in der Hansestadt Musterstadt oder arbeiten hier.
Verfahrensablauf
- Sie stellen den Antrag online oder schriftlich und nennen alle Gesundheitsstörungen sowie die Ärztinnen, Ärzte und Kliniken, die Sie behandeln.
- Mit Ihrer Einwilligung fordert das Team Schwerbehindertenrecht Befundberichte bei den behandelnden Stellen an.
- Der ärztliche Dienst wertet die Unterlagen nach der Versorgungsmedizin-Verordnung aus. Eine eigene Untersuchung ist nur in Ausnahmefällen nötig.
- Sie erhalten einen Feststellungsbescheid. Bei einem GdB von mindestens 50 wird Ihnen der Ausweis im Scheckkartenformat zugeschickt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Feststellung einer Behinderung
- Erklärung zur Entbindung von der Schweigepflicht
- vorhandene ärztliche Befunde, Krankenhausberichte oder Reha-Entlassungsberichte in Kopie
- ein aktuelles Passfoto, wenn Sie älter als zehn Jahre sind
Wenn Sie aktuelle Befunde gleich mitschicken, kann Ihr Antrag deutlich schneller bearbeitet werden.
Welche Gebühren fallen an?
Das Feststellungsverfahren und der Ausweis sind kostenlos. Für die Beförderung im öffentlichen Nahverkehr mit dem Merkzeichen G, aG, H, Bl, Gl oder TBl benötigen Sie zusätzlich eine Wertmarke. Sie ist kostenpflichtig; blinde und hilflose Menschen sowie Menschen, die Grundsicherung oder Bürgergeld beziehen, erhalten sie auf Antrag kostenlos.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung dauert derzeit durchschnittlich drei bis vier Monate. Die Dauer hängt vor allem davon ab, wie schnell die angefragten Befundberichte eingehen.
Gültigkeit und Verlängerung
Der Ausweis wird in der Regel für höchstens fünf Jahre ausgestellt. Ist keine Änderung des Gesundheitszustands zu erwarten, kann er unbefristet gelten. Die Verlängerung beantragen Sie formlos etwa drei Monate vor Ablauf. Verschlechtert sich Ihr Gesundheitszustand, können Sie jederzeit einen Antrag auf Neufeststellung stellen.
Rechtsgrundlage
- § 152 Neuntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX): Feststellung der Behinderung, Ausweise
- Versorgungsmedizin-Verordnung (VersMedV)
- Ausführungsgesetz des Landes zum SGB IX
Rechtsbehelf
Gegen den Feststellungsbescheid können Sie innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist schriftlich oder zur Niederschrift bei der Hansestadt Musterstadt, Fachbereich Soziale Sicherung, Am Markt 1, 12345 Musterstadt, einzulegen. Wird dem Widerspruch nicht abgeholfen, können Sie Klage beim Sozialgericht erheben.
Was sollte ich noch wissen?
Die Nachteilsausgleiche werden nicht vom Team Schwerbehindertenrecht, sondern von den jeweils zuständigen Stellen gewährt. Den Pauschbetrag für behinderte Menschen berücksichtigt zum Beispiel das Finanzamt, den Zusatzurlaub gewährt der Arbeitgeber. Den Parkausweis für Behindertenparkplätze beantragen Menschen mit dem Merkzeichen aG oder Bl bei der Straßenverkehrsbehörde im Fachdienst Verkehr.
Menschen mit einem GdB von 30 oder 40 können bei der Agentur für Arbeit beantragen, schwerbehinderten Menschen gleichgestellt zu werden, wenn sie ohne die Gleichstellung ihren Arbeitsplatz nicht behalten oder keinen geeigneten Arbeitsplatz finden können.