Schülerpraktikum
Schülerinnen und Schüler der Klassen 8 bis 10 sowie der gymnasialen Oberstufe können im Rahmen eines schulischen Betriebspraktikums zwei oder drei Wochen bei uns verbringen. Besonders gefragt sind die Bürgerbüros, die städtischen Kitas, die Stadtbibliothek, der Fachdienst Stadtgrün und der IT-Service. Ein Praktikum bei der Feuerwehr ist ab 16 Jahren möglich.
Für Minderjährige gelten die Arbeitszeitgrenzen des Jugendarbeitsschutzgesetzes (JArbSchG). Ein Schülerpraktikum wird nicht vergütet. Bitte bewerben Sie sich spätestens drei Monate vor dem geplanten Beginn und fügen Sie ein kurzes Anschreiben, einen Lebenslauf, Ihr letztes Zeugnis und die Bescheinigung Ihrer Schule bei.
Praktikum während des Studiums
Studierende können bei uns ein Pflichtpraktikum absolvieren, das in ihrer Studien- oder Prüfungsordnung vorgeschrieben ist, zum Beispiel in den Studiengängen Verwaltungswissenschaften, Stadt- und Regionalplanung, Architektur, Bauingenieurwesen oder Informatik. Pflichtpraktika vergüten wir nach der Praktikumsrichtlinie der Stadt mit 800 Euro monatlich bei Vollzeit.
Freiwillige Praktika zur Orientierung vor oder während des Studiums bieten wir für eine Dauer von bis zu drei Monaten an. Sie werden mit einer monatlichen Pauschale von 600 Euro bei Vollzeit vergütet. Längere freiwillige Praktika sind nicht möglich.
Anerkennungsjahr und Praxissemester
Für angehende Erzieherinnen und Erzieher sowie für Studierende der Sozialen Arbeit bieten wir Plätze im Anerkennungsjahr und im Praxissemester an, unter anderem in den Kitas, in der Kinder- und Jugendarbeit und im Allgemeinen Sozialen Dienst des Jugendamts. Die Vergütung richtet sich nach dem Tarifvertrag für Praktikantinnen und Praktikanten des öffentlichen Dienstes (TVPöD).
Rechtsreferendariat
Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare können ihre Verwaltungsstation oder ihre Wahlstation im Fachdienst Recht oder in einem Fachbereich mit hohem Rechtsbezug ableisten, etwa in der Bauaufsicht oder im Fachbereich Soziale Sicherung. Bitte bewerben Sie sich mindestens sechs Monate vor Beginn der Station.
Wichtig für Praktika mit Kindern und Jugendlichen: Wer in einer Kita oder in der Jugendarbeit ein Praktikum macht, muss ab 14 Jahren ein erweitertes Führungszeugnis vorlegen. Für Praktika in Kitas ist außerdem ein Nachweis über einen ausreichenden Masernschutz nach § 20 des Infektionsschutzgesetzes erforderlich.
So bewerben Sie sich
Senden Sie Ihre Bewerbung per E-Mail an die Ausbildungsleitung. Nennen Sie darin den gewünschten Zeitraum und, wenn möglich, den Bereich, der Sie besonders interessiert. Studierende fügen bitte eine Bescheinigung der Hochschule bei, aus der sich ergibt, ob es sich um ein Pflichtpraktikum handelt. Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung.