Aktuelle Bekanntmachungen
Sitzung der Stadtvertretung am 8. Oktober 2026
Veröffentlicht am 30. September 2026
Die nächste öffentliche Sitzung der Stadtvertretung findet am Donnerstag, 8. Oktober 2026, um 17:00 Uhr im Plenarsaal des Rathauses, Am Markt 1, statt. Der öffentliche Teil der Tagesordnung umfasst unter anderem:
- Einwohnerfragestunde
- Mitteilungen des Bürgermeisters
- Satzungsbeschluss über den Bebauungsplan Nr. 64, 2. Änderung „Hafenkante / Alter Speicher“
- Bericht der Verwaltung zum Stand des Bürgerhaushalts 2027
- Anträge und Anfragen der Fraktionen
Die vollständige Tagesordnung und die Sitzungsunterlagen finden Sie im Ratsinformationssystem.
Veröffentlichung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 87 „Wohnquartier Am Mühlenteich“
Veröffentlicht am 25. September 2026
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen hat den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 mit Begründung und Umweltbericht gebilligt und seine Veröffentlichung nach § 3 Absatz 2 des Baugesetzbuchs (BauGB) beschlossen. Der Entwurf wird vom 12. Oktober bis einschließlich 13. November 2026 im Internet veröffentlicht und liegt zusätzlich im Stadthaus, Fachdienst Stadtplanung, Raum 3.12, zur Einsicht aus. Während dieser Frist kann jede Person eine Stellungnahme abgeben. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben. Näheres finden Sie auf der Seite Bebauungspläne.
Wahlbekanntmachung zur Wahl des Seniorenbeirats
Veröffentlicht am 18. September 2026
Der Seniorenbeirat wird im Wege der Briefwahl vom 2. bis 20. November 2026 gewählt. Wahlvorschläge sind bis Freitag, 9. Oktober 2026, 12:00 Uhr, beim Wahlbüro einzureichen. Die Wahlbriefe müssen bis Freitag, 20. November 2026, 16:00 Uhr, beim Wahlbüro eingegangen sein. Einzelheiten finden Sie auf der Seite Wahlen.
Widerspruchsrechte gegen Datenübermittlungen aus dem Melderegister
Veröffentlicht am 4. September 2026
Nach dem Bundesmeldegesetz (BMG) darf die Meldebehörde bestimmte Daten an Dritte übermitteln, sofern die betroffene Person nicht widersprochen hat. Sie haben das Recht, folgenden Übermittlungen zu widersprechen:
- an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen in den sechs Monaten vor Wahlen und Abstimmungen (§ 50 Absatz 1 BMG)
- an Mandatsträgerinnen und Mandatsträger, Presse und Rundfunk über Alters- und Ehejubiläen (§ 50 Absatz 2 BMG)
- an Adressbuchverlage (§ 50 Absatz 3 BMG)
- an öffentlich-rechtliche Religionsgesellschaften über Familienangehörige, die nicht derselben Religionsgesellschaft angehören (§ 42 Absatz 3 BMG)
- an das Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr zur Übersendung von Informationsmaterial (§ 36 Absatz 2 BMG)
Der Widerspruch ist gebührenfrei und kann schriftlich oder persönlich in jedem Bürgerbüro eingelegt werden. Er gilt bis zu seinem Widerruf.
Hinweis: Die Termine der Ausschüsse und Ortsbeiräte werden ebenfalls auf dieser Seite und im Ratsinformationssystem bekannt gemacht. Öffentliche Ausschreibungen der Stadt finden Sie auf der Seite Ausschreibungen.