Auf einen Blick
- Bescheide: Fragen zum Inhalt beantwortet der Fachdienst, der im Bescheid genannt ist.
- Zahlung: an die Stadtkasse, immer mit Angabe des Kassenzeichens
- Lastschrift: mit einem SEPA-Lastschriftmandat für alle wiederkehrenden Abgaben
- Probleme: Stundung oder Ratenzahlung vor Fälligkeit beantragen
Verwaltungsgebühren
Für Amtshandlungen, die Sie selbst veranlassen, werden Verwaltungsgebühren nach der Verwaltungsgebührensatzung erhoben. Die Gebühr ist in der Regel sofort bei der Antragstellung zu zahlen. Einige Beispiele:
Beispiele aus der Verwaltungsgebührensatzung
| Amtshandlung | Gebühr |
| Beglaubigung einer Kopie oder Unterschrift | 5,00 € je Dokument |
| erweiterte Meldebescheinigung | 10,00 € |
| einfache Auskunft aus dem Melderegister | 10,00 € |
| Ersatzmarke für die Hundesteuer | 5,00 € |
| Ersatz eines Bewohnerparkausweises | 15,00 € |
Gebühren für Ausweise, Pässe und Führungszeugnisse sind bundesrechtlich geregelt. Sie finden sie auf den Seiten Personalausweis, Reisepass und Führungszeugnis.
Benutzungsgebühren
Für die Nutzung öffentlicher Einrichtungen erhebt die Stadt Benutzungsgebühren. Die Gebühren für die Abfallentsorgung richten sich nach der Größe der Restabfalltonne und dem Leerungsrhythmus, die Gebühren für die Straßenreinigung nach der Länge der Grundstücksfront und der Reinigungsklasse der Straße. Beide werden zusammen mit der Grundsteuer im Grundbesitzabgabenbescheid festgesetzt, der im Januar verschickt wird. Die Beträge sind zu je einem Viertel am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Informationen zu Tonnengrößen und Abfuhrterminen finden Sie unter Abfall und Recycling.
Beiträge
Wird eine Straße erstmals endgültig hergestellt, erhebt die Stadt nach den Vorschriften des Baugesetzbuchs Erschließungsbeiträge von den Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke. Die Stadt trägt mindestens zehn Prozent der beitragsfähigen Kosten selbst. Betroffene werden vor Beginn der Bauarbeiten schriftlich informiert und zu einer Anliegerversammlung eingeladen. Beiträge für die Erneuerung bereits bestehender Straßen werden in Musterstadt nicht erhoben.
So bezahlen Sie
Bitte überweisen Sie fällige Beträge auf das im Bescheid angegebene Konto der Stadtkasse und geben Sie immer das Kassenzeichen an. Ohne Kassenzeichen kann Ihre Zahlung nicht zugeordnet werden. Bequemer ist ein SEPA-Lastschriftmandat: Die Stadtkasse bucht die Beträge dann pünktlich zu den Fälligkeiten ab. Bar- und Kartenzahlungen sind an der Kasse im Stadthaus möglich.
Wenn Sie nicht rechtzeitig zahlen
Wird ein Betrag nicht bis zum Fälligkeitstag gezahlt, entsteht für jeden angefangenen Monat des Rückstands ein Säumniszuschlag von einem Prozent des rückständigen Betrags. Nach einer Mahnung, für die eine Mahngebühr erhoben wird, kann die Stadtkasse die Forderung zwangsweise beitreiben, zum Beispiel durch eine Pfändung des Kontos.
Stundung und Ratenzahlung
Wenn Sie eine Forderung vorübergehend nicht bezahlen können, stellen Sie bitte möglichst vor dem Fälligkeitstag einen Antrag auf Stundung oder Ratenzahlung. Legen Sie dar, warum eine sofortige Zahlung eine erhebliche Härte für Sie bedeuten würde, und fügen Sie Nachweise über Ihr Einkommen bei. Für gestundete Beträge werden in der Regel Zinsen erhoben. Bei größeren finanziellen Schwierigkeiten hilft Ihnen die Schuldnerberatung kostenlos weiter.