Wichtig: Droht eine Strom- oder Gassperre, liegt eine Räumungsklage vor oder wurde Ihr Konto gepfändet, kommen Sie bitte ohne Termin in die offene Krisensprechstunde am Dienstag von 9 bis 12 Uhr. Warten Sie nicht ab, bis Fristen abgelaufen sind.
Wer kann die Beratung nutzen?
Die Beratung steht allen Einwohnerinnen und Einwohnern von Musterstadt offen, deren Einkommen nicht ausreicht, um ihre Schulden zu bezahlen. Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe oder Wohngeld beziehen, werden vorrangig beraten. Wer derzeit selbstständig tätig ist, wird an spezialisierte Beratungsstellen der Kammern weitervermittelt.
So läuft die Beratung ab
- Anmeldung: Sie melden sich telefonisch, per E-Mail oder mit dem Anmeldebogen an. Für ein Erstgespräch beträgt die Wartezeit derzeit etwa vier Wochen.
- Existenzsicherung: Zuerst wird geklärt, ob Miete, Energie und Lebensunterhalt gesichert sind und ob Ihnen Sozialleistungen zustehen, die Sie noch nicht erhalten.
- Bestandsaufnahme: Gemeinsam verschaffen Sie sich einen Überblick über alle Gläubiger und Forderungen und erstellen einen Haushaltsplan.
- Regulierung: Die Beratungsstelle verhandelt mit den Gläubigern über Ratenzahlungen, Vergleiche oder einen Verzicht auf Zinsen und Kosten.
- Insolvenzverfahren: Ist keine Einigung möglich, bereitet die Beratungsstelle als anerkannte geeignete Stelle einen Antrag auf Verbraucherinsolvenz vor und stellt die dafür nötige Bescheinigung aus.
Pfändungsschutzkonto
Wird Ihr Konto gepfändet, können Sie es bei Ihrer Bank in ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) umwandeln lassen. Auf einem P-Konto ist ein monatlicher Grundfreibetrag automatisch vor der Pfändung geschützt. Wenn Sie Unterhalt für Kinder leisten oder Kindergeld erhalten, kann der Freibetrag erhöht werden. Die dafür erforderliche Bescheinigung stellt Ihnen die Schuldnerberatung kostenlos aus.
Was sollten Sie zum Erstgespräch mitbringen?
- Personalausweis oder Reisepass
- alle Mahnschreiben, Rechnungen, Vollstreckungsbescheide und Schreiben von Inkassounternehmen
- Nachweise über Ihr Einkommen und über Sozialleistungen
- Mietvertrag und aktuelle Nebenkostenabrechnung
- Kontoauszüge der letzten drei Monate
Mietschulden und Energieschulden
Wenn Ihnen wegen Mietschulden die Kündigung droht, können das Jobcenter oder der Fachbereich Soziale Sicherung die Rückstände unter bestimmten Voraussetzungen als Darlehen übernehmen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern. Bei Energieschulden vermittelt die Schuldnerberatung Gespräche mit den Stadtwerken über eine Ratenzahlung. Prüfen Sie außerdem, ob Sie Anspruch auf Wohngeld haben.