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Bebauungspläne

Verbindliche Bauleitplanung in Musterstadt

Der Bebauungsplan legt für einen genau abgegrenzten Teil des Stadtgebiets rechtsverbindlich fest, ob und in welchem Umfang Grundstücke bebaut und wie sie genutzt werden dürfen. Er wird von der Stadtvertretung als Satzung beschlossen und ist die Grundlage für die Prüfung von Bauanträgen.

Zuständig: Fachbereich Planen und Bauen, Fachdienst Stadtplanung · Stand: 22. September 2026

Auf einen Blick

  • Rechtsgrundlage: Baugesetzbuch (BauGB) und Baunutzungsverordnung (BauNVO)
  • Bestand: 193 rechtsverbindliche Bebauungspläne und Planänderungen
  • Einsicht: kostenlos im Stadthaus und im Geoportal der Stadt
  • Planungsrechtliche Auskunft: schriftlich, Gebühr 60 Euro

Wichtig: Der Entwurf des Bebauungsplans Nr. 87 „Wohnquartier Am Mühlenteich“ wird vom 12. Oktober bis einschließlich 13. November 2026 veröffentlicht. Stellungnahmen, die nicht innerhalb dieser Frist abgegeben werden, können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

Was regelt ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan besteht aus der Planzeichnung, den textlichen Festsetzungen und einer Begründung, der in den meisten Verfahren ein Umweltbericht beigefügt ist. Festgesetzt werden insbesondere die Art der baulichen Nutzung, etwa ein allgemeines Wohngebiet oder ein Gewerbegebiet, das Maß der baulichen Nutzung, zum Beispiel über die Grundflächenzahl oder die Zahl der Vollgeschosse, die überbaubaren Grundstücksflächen sowie Verkehrs- und Grünflächen.

Liegt ein Grundstück nicht im Geltungsbereich eines Bebauungsplans, richtet sich die Zulässigkeit eines Vorhabens innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile nach § 34 BauGB: Das Vorhaben muss sich in die Eigenart der näheren Umgebung einfügen. Im Außenbereich sind nach § 35 BauGB nur bestimmte, privilegierte Vorhaben zulässig.

Wie läuft ein Planverfahren ab?

  1. Aufstellungsbeschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und Bauen beschließt, einen Bebauungsplan aufzustellen. Der Beschluss wird ortsüblich bekannt gemacht.
  2. Frühzeitige Beteiligung: Öffentlichkeit und Behörden werden über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung unterrichtet und erhalten Gelegenheit zur Äußerung.
  3. Veröffentlichung des Entwurfs: Der Entwurf wird mit Begründung für mindestens einen Monat im Internet veröffentlicht und zusätzlich im Stadthaus zur Einsicht bereitgehalten.
  4. Abwägung: Die Stadtvertretung wägt die öffentlichen und privaten Belange gegeneinander und untereinander gerecht ab.
  5. Satzungsbeschluss: Mit der Bekanntmachung des Beschlusses tritt der Bebauungsplan in Kraft. Wer eine Stellungnahme abgegeben hat, wird über das Ergebnis der Prüfung informiert.

Aktuelle Verfahren

Bebauungsplan Nr. 87 „Wohnquartier Am Mühlenteich“

Auf dem rund 4,2 Hektar großen Gelände einer ehemaligen Gärtnerei in der Nordstadt sollen etwa 180 Wohnungen und eine Kindertagesstätte mit fünf Gruppen entstehen. Mindestens 30 Prozent der Wohnungen sind als öffentlich geförderter Wohnraum vorgesehen. Parallel wird der Flächennutzungsplan geändert.

Bebauungsplan Nr. 91 „Gewerbegebiet Süd – Erweiterung“

Das Gewerbegebiet Süd soll nach Osten um etwa elf Hektar erweitert werden. Die frühzeitige Beteiligung ist abgeschlossen; der Entwurf wird voraussichtlich im Frühjahr 2027 veröffentlicht.

Bebauungsplan Nr. 64, 2. Änderung „Speicherstadt / Hafenkante“

Die Änderung ermöglicht es, die drei bisher leer stehenden, denkmalgeschützten Speicher 3 bis 5 für Wohnungen, Büros und Gastronomie umzunutzen. Sie wird im beschleunigten Verfahren für Bebauungspläne der Innenentwicklung nach § 13a BauGB aufgestellt. Der Satzungsbeschluss ist für die Sitzung der Stadtvertretung am 8. Oktober 2026 vorgesehen.

Wie kann ich eine Stellungnahme abgeben?

Während der Veröffentlichung kann sich jede Person zu dem Entwurf äußern. Stellungnahmen können Sie online über das Beteiligungsportal, per E-Mail, per Post oder zur Niederschrift beim Fachdienst Stadtplanung abgeben. Bitte nennen Sie Ihren Namen und Ihre Anschrift, damit wir Sie über das Ergebnis der Abwägung unterrichten können.

Wo kann ich geltende Pläne einsehen?

Alle rechtsverbindlichen Bebauungspläne stehen im Geoportal der Stadt zur Verfügung und werden zusätzlich als offene Daten im Austauschstandard XPlanung bereitgestellt. Maßgeblich ist allein die Originalurkunde, die im Stadthaus eingesehen werden kann. Eine planungsrechtliche Auskunft ist unverbindlich; eine verbindliche Aussage zur Bebaubarkeit eines Grundstücks erhalten Sie nur mit einem Bauvorbescheid (siehe Bauantrag stellen).

Kontakt

Fachdienst Stadtplanung

Einsicht in Planunterlagen

Montag bis Mittwoch
08:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag
13:30 – 17:30 Uhr
Freitag
nach Vereinbarung

Während einer Veröffentlichung liegen die Unterlagen zusätzlich im Foyer des Stadthauses aus.

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