Bewohnerparkausweis beantragen
Fachdienst Verkehr, Straßenverkehrsbehörde · Stand: 7. September 2026
Leistungsbeschreibung
In den Bewohnerparkgebieten Altstadt, Hafen und Lindenviertel sind zahlreiche Parkstände ganz oder zeitweise für Bewohnerinnen und Bewohner reserviert. Mit einem gültigen Bewohnerparkausweis dürfen Sie in dem Gebiet, für das der Ausweis ausgestellt ist, auf den entsprechend beschilderten Flächen ohne Parkschein und ohne zeitliche Begrenzung parken.
Der Bewohnerparkausweis gilt nur für das eingetragene Kennzeichen und nur in dem Bewohnerparkgebiet, das auf dem Ausweis angegeben ist. Er begründet keinen Anspruch auf einen freien Parkplatz. Der Ausweis muss gut lesbar hinter der Windschutzscheibe ausgelegt werden.
Spezielle Hinweise – Hansestadt Musterstadt
Im Bewohnerparkgebiet Hafen gilt das Bewohnerparken montags bis samstags von 9 bis 19 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten dürfen dort alle Fahrzeuge parken. In den Bewohnerparkgebieten Altstadt und Lindenviertel gilt die Regelung rund um die Uhr.
Voraussetzungen
- Sie sind mit Ihrer Hauptwohnung im Bewohnerparkgebiet gemeldet.
- Das Fahrzeug ist auf Sie zugelassen oder wird nachweislich dauerhaft von Ihnen genutzt, zum Beispiel als Firmen- oder Leasingfahrzeug.
- Das Fahrzeug hat eine zulässige Gesamtmasse von höchstens 3,5 Tonnen.
- Pro Person wird nur ein Bewohnerparkausweis ausgestellt.
Für eine Nebenwohnung kann kein Bewohnerparkausweis ausgestellt werden.
Verfahrensablauf
Sie können den Ausweis online beantragen oder persönlich in einem der vier Bürgerbüros. Der Online-Antrag ist rund um die Uhr möglich.
- Füllen Sie den Online-Antrag aus und laden Sie die Zulassungsbescheinigung und gegebenenfalls weitere Nachweise hoch.
- Die Straßenverkehrsbehörde prüft, ob Ihre Anschrift im Bewohnerparkgebiet liegt und die Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie bezahlen die Gebühr online oder nach Erhalt eines Gebührenbescheids.
- Der Ausweis wird Ihnen per Post zugeschickt. Bei einem Antrag im Bürgerbüro erhalten Sie ihn in der Regel sofort.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig ist die Straßenverkehrsbehörde der Hansestadt Musterstadt im Fachdienst Verkehr. Anträge nehmen auch alle Bürgerbüros entgegen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
- bei einem Firmenwagen: Erklärung des Arbeitgebers zur dauerhaften privaten Nutzung
- bei einem Leasing- oder Mietfahrzeug: Vertrag mit Angabe der Laufzeit
- für eine Ermäßigung: Schwerbehindertenausweis oder aktueller Leistungsbescheid
Welche Gebühren fallen an?
| Leistung | Gebühr |
|---|---|
| Bewohnerparkausweis für ein Jahr | 120,00 € |
| ermäßigter Bewohnerparkausweis für ein Jahr | 60,00 € |
| Änderung des Kennzeichens | 10,00 € |
| Ersatzausweis bei Verlust | 15,00 € |
Die Ermäßigung erhalten Personen mit einem Schwerbehindertenausweis mit dem Merkzeichen G oder aG sowie Personen, die Bürgergeld, Grundsicherung oder Wohngeld beziehen. Wird der Ausweis vorzeitig zurückgegeben, erfolgt keine Erstattung.
Welche Fristen muss ich beachten?
Der Bewohnerparkausweis gilt ein Jahr ab dem Tag der Ausstellung. Wenn Sie zugestimmt haben, erinnern wir Sie sechs Wochen vor Ablauf per E-Mail an die Verlängerung. Bitte beantragen Sie den neuen Ausweis spätestens zwei Wochen vor Ablauf.
Ziehen Sie aus dem Bewohnerparkgebiet weg oder verkaufen Sie das Fahrzeug, wird der Ausweis ungültig. Sie müssen ihn dann unverzüglich zurückgeben.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Besucherinnen und Besucher können in den Bewohnerparkgebieten mit einem Parkschein an den ausgewiesenen Mischparkplätzen parken. Handwerksbetriebe und soziale Dienste erhalten auf Antrag eine gesonderte Ausnahmegenehmigung.
Wenn Sie innerhalb von Musterstadt umziehen, denken Sie bitte daran, zuerst Ihren Wohnsitz anzumelden. Erst danach kann ein Ausweis für das neue Gebiet ausgestellt werden.