Das Liniennetz
Die wichtigsten Umsteigepunkte sind der Zentrale Omnibusbahnhof und die Haltestelle Markt, an der die Linien 1, 3, 7 und 11 halten. Die Hauptlinien 1, 3 und 7 fahren montags bis freitags tagsüber alle 10 Minuten, die übrigen Linien alle 20 oder 30 Minuten. In den Nächten auf Samstag und auf Sonntag verkehren die Nachtbuslinien N1 und N2 stündlich bis 3:00 Uhr.
Wegen der Vollsperrung der Brückenstraße werden die Linien 1 und 7 vom 5. bis voraussichtlich 23. Oktober 2026 über den Wallring umgeleitet. Die Haltestelle Brückenstraße entfällt in dieser Zeit; eine Ersatzhaltestelle gibt es am Wallring in Höhe der Einmündung Hafenstraße. Weitere Informationen finden Sie unter Baustelleninformationen.
Fahrkarten und Preise
- Einzelfahrschein für das Stadtgebiet: 2,90 Euro, für Kinder von 6 bis 14 Jahren 1,50 Euro
- Kinder unter 6 Jahren fahren kostenlos.
- Tageskarte: 7,20 Euro, gültig bis 3:00 Uhr des Folgetags
- Deutschlandticket im monatlich kündbaren Abonnement: 63 Euro im Monat
- Sozialticket: Deutschlandticket für 39 Euro im Monat für Menschen, die Bürgergeld, Sozialhilfe, Wohngeld oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten
Fahrkarten erhalten Sie in der App der Stadtwerke, an den Fahrkartenautomaten an größeren Haltestellen, im Kundencenter und im Bus. Im Bus können Sie bargeldlos mit Girocard oder Kreditkarte bezahlen. Für Schülerinnen und Schüler, die einen Anspruch auf Schülerbeförderung haben, gibt es eine kostenlose Schülerfahrkarte; Informationen finden Sie unter Schulen.
Barrierefrei unterwegs
Alle Stadtbusse sind Niederflurfahrzeuge mit einer ausklappbaren Rampe und verfügen über Stellplätze für Rollstühle, Rollatoren und Kinderwagen. Rund 78 Prozent der Haltestellen sind inzwischen mit erhöhten Bordsteinen und Blindenleitsystemen barrierefrei ausgebaut. Die nächste Haltestelle wird im Bus angesagt und angezeigt. Schwerbehinderte Menschen, die im Besitz eines Beiblatts mit gültiger Wertmarke sind, werden nach § 228 SGB IX im Nahverkehr unentgeltlich befördert.
Mit dem Zug
Vom Bahnhof Musterstadt fährt stündlich ein Regionalexpress in die Landeshauptstadt; weitere Regionalbahnen verbinden die Stadt mit dem Umland. Das Deutschlandticket gilt in allen Nahverkehrszügen. Am Bahnhof gibt es ein Fahrradparkhaus sowie Park-and-Ride-Plätze; Informationen dazu finden Sie unter Radverkehr und Parken.
Fundsachen, Lob und Kritik
Gegenstände, die im Bus liegen geblieben sind, werden drei Tage im Kundencenter der Stadtwerke am Bahnhof aufbewahrt und danach an das städtische Fundbüro übergeben. Anregungen zum Fahrplan und zum Liniennetz nimmt der Fachdienst Verkehr entgegen; sie fließen in die Fortschreibung des Nahverkehrsplans ein, zu der im Jahr 2027 eine Bürgerbeteiligung stattfinden wird.
Rechtsgrundlagen
- Personenbeförderungsgesetz (PBefG)
- Gesetz über den öffentlichen Personennahverkehr des Landes
- Nahverkehrsplan der Hansestadt Musterstadt 2023 bis 2027
- § 228 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX): unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen